Sanel M. am Dienstag vor dem Darmstädter Landgericht

Wegen des gewaltsamen Todes der Studentin Tugce Albayrak muss Sanel M. für drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Darmstadt sprach ihn am Dienstag (16.06.2015) der Körperverletzung mit Todesfolge nach dem Jugendstrafrecht schuldig. Die Verteidigung will das Urteil anfechten.

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Drei Jahre Haft für Sanel M.

Drei Jahre Haft für Sanel M.
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Im Prozess um den gewaltsamen Tod der Studentin Tugce Albayrak ist der angeklagte Sanel M. zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt verhängte die Strafe gegen den 18-Jährigen am Dienstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Außerdem müsse er die Kosten des Verfahrens tragen, sagte der Vorsitzende Richter Jens Aßling.

Laut Oberstaatsanwalt Alexander Homm wird die siebenmonatige Untersuchungshaft angerechnet. Nach dem Gesetz könne eine Jugendstrafe nach der Hälfte der Verbüßung ausgesetzt werden, wenn das Verhalten des Verurteilten dafür spreche, erklärte Homm. Sanel M. könnte das Gefängnis also nach insgesamt 18 Monaten verlassen.

Aßling stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass der Angeklagte Tugce keine "Ohrfeige" gegeben hatte, wie jener gesagt hatte, sondern einen von hinten ausholenden Schlag gegen ihren Kopf. "Wer so heftig zuschlägt, will eine Körperverletzung", sagte der Richter. Sanel M. habe wissen können, dass die Geschlagene stürzen konnte, und er habe mit den Folgen einer Kopfverletzung rechnen können. Ihren Tod habe er aber sicher nicht beabsichtigt, sagte Aßling. Sanel M. sei "kein Killer, Totschläger oder Koma-Schläger".

Bei der Bemessung des Strafmaßes spreche für den Angeklagten, dass er alkoholisiert gewesen sei, in einer aufgeheizten Atmosphäre gehandelt habe und aufgrund der Vorverurteilungen in Medien und sozialen Netzwerken "unendlich schwer" einen Neuanfang nach der Haft machen könne. Gegen den Angeklagten spreche jedoch, dass er schon dreimal zu Jugendarresten verurteilt worden sei, der jüngste gerade zwei Monate vor der Tat, betonte Aßling. Sanel M. sei bereit, für die Durchsetzung eigener Interessen Gewalt anzuwenden.

Verlust "durch kein Urteil dieser Welt auszugleichen"

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Reaktionen auf das Urteil aus Tugces Wohnort Gelnhausen

Freunde und Angehörige  trauern  vor dem Landgericht in Darmstadt und haben nach der Urteilsverkündung Kerzen aufgestellt.
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Aßling richtete sich in der Urteilsbegründung auch an die Familie von Tugce, die im Prozess als Nebenkläger auftrat. Der Verlust sei "durch kein Urteil dieser Welt auszugleichen". Die Großmutter von Tugce sagte nach dem Urteil, die Familie sei nicht zufrieden. Drei Jahre seien "nicht genug für ein Leben". Der Anwalt der Familie Albayrak, Macit Karaahmetoglu, sagte dagegen: "Mit dem Urteil kann man zufrieden sein." Die Familie sei erleichtert, dass der Prozess beendet sei und dass das Gericht klargestellt habe, dass die Tat keine Bagatelle gewesen sei.

Sanel M. nahm die Entscheidung äußerlich ruhig auf. Einer seiner Verteidiger, Stephan Kuhn, sagte, das Strafmaß sei zu hoch. Der Schlag sei nicht ungewöhnlich stark gewesen, und der Angeklagte biete Ansätze für eine positive Sozialprognose. Verteidiger Christian Heinemann ergänzte, die "extreme mediale Vorverurteilung" sei im Strafmaß nicht hinreichend gewürdigt worden. Nun wollen sie einen Revisionsantrag prüfen.

Aggressionen vor und nach dem Urteil

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und drei Monate gefordert. Die Verteidiger des Angeklagten plädierten hingegen wegen bloßer Körperverletzung auf eine Bewährungsstrafe und Aufhebung der Haft. Die Nebenklage verlangte eine längere Haftdauer, hatte aber keinen konkreten Zeitraum genannt.

Nach dem Urteil soll es bei einer Mahnwache für die Tote zu Aggressionen gekommen sein. Mehrere Frauen hätten auf die Plakate mit Tugces Foto gespuckt und Beleidigungen ausgesprochen, berichteten Verwandte von Tugce. Sie hatten mit Kerzen, Fotos und schwarzen Blumen an die 22-Jährige erinnert. Laut Polizei gab es keine besonderen Auffälligkeiten. Bereits vor dem Urteil war es im Gerichtsgebäude unter den wartenden Zuschauern zu einem Tumult gekommen. Es gab Beleidigungen und Rangeleien. Ein Onkel von Sanel M. und ein Cousin von Tugce sollen wohl aneinandergeraten sein.

Sanel M. spricht von "schlimmstem Fehler"

Sanel M., der kurz vor der Tat 18 Jahre alt wurde, hatte im Prozess zugegeben, Tugce im November vergangenen Jahres auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Offenbach heftig ins Gesicht geschlagen zu haben. Sie fiel hin und erlitt tödliche Kopfverletzungen. In seinem letzten Wort sprach Sanel M. vom "schlimmsten Fehler" seines Lebens und entschuldigte sich erneut bei der Familie des Opfers.

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Verurteilung nach Jugendstrafrecht

Im Mittelpunkt des Jugendstrafrechts steht die Erziehung und nicht die Bestrafung. Voraussetzung für die Verurteilung eines Heranwachsenden nach dem Jugendstrafrecht ist eine jugendtypische Tat oder die verzögerte Reife der Persönlichkeit des Angeklagten. Heranwachsend ist, wer zur Tatzeit 18 bis 20 Jahre alt war. Die Gerichte gehen nach Einschätzung der Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen - besonders bei jungen Heranwachsenden und schweren Straftaten - häufig von einer Reifeverzögerung aus. In dieser Frage holt das Gericht eine Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe ein. Bei Sanel M. hatte sich diese aber nicht festgelegt. Voraussetzung für eine Jugendstrafe - also Haft - ist die Feststellung sogenannter schädlicher Neigungen. Kriterium dafür sind unter anderem frühere Straftaten. Der 18-jährige Sanel M. war laut Anklagebehörde schon viermal strafrechtlich in Erscheinung getreten, zweimal wegen Diebstahls, einmal wegen räuberischer Erpressung und einmal wegen gefährlicher Körperverletzung. Dafür saß er 2013 auch bereits im Jugendarrest. Sechs Monate bis zehn Jahre Jugendgefängnis können verhängt werden, bei Mord auch bis zu 15 Jahre. Beim Anklagevorwurf Körperverletzung mit Todesfolge beträgt die Mindeststrafe nach dem Erwachsenenstrafrecht drei Jahre.

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