25 Jahre nach Schüssen auf Garderobenfrau Mordprozess gegen "Lasermann" - Spielsucht als Motiv?
Der "Lasermann" soll 1992 in Frankfurt auf offener Straße eine Frau erschossen haben. Nun hat der Prozess gegen den Rechtsextremisten aus Schweden begonnen. Zum Auftakt berichtete der Angeklagte über seine Spielsucht.
Gerichtssäle sind für John Ausonius kein Neuland. Seit Mittwoch (12.12.2017) muss sich der 64-Jährige vor dem Frankfurter Landgericht wegen des gewaltsamen Todes einer Garderobenfrau im Jahr 1992 verantworten.
Der in Schweden geborene Sohn einer deutschen Mutter und eines Schweizer Vaters soll die damals 68 Jahre alte Blanka Zmigrod auf offener Straße im Frankfurter Westend per Kopfschuss aus nächster Nähe getötet haben und anschließend mit ihrer Handtasche auf dem Fahrrad geflohen sein. Die Anklage wirft ihm Mord aus Habgier und Heimtücke vor.
hr-Informationen: Spielsucht als mögliches Motiv
Zu Prozessbeginn machte Ausonius zunächst keine Angaben zu dem ihm vorgeworfenen Mord in Frankfurt. In fließendem Deutsch schilderte er stattdessen seinen Lebensweg, der vor allem von Schulden und der Jagd nach schnellem Geld geprägt gewesen sei.
Ausonius sagte, er sei damals spielsüchtig gewesen. Er habe deshalb in Schweden Banken überfallen. Um diese Taten zu kaschieren, habe er auf Ausländer geschossen, weil ihm in Schweden eine niedrigere Strafe wegen Mordes gedroht hätte als für die Überfälle. Als man ihm auf die Spur gekommen sei, sei er nach Deutschland geflüchtet und hier häufig in Spielcasinos gewesen.
Nach hr-Informationen kommt die Spielsucht des Angeklagten auch als mögliches weiteres Motiv für den Frankfurter Mord in Frage. Eine Zeugin, die sich damals nicht an die Polizei gewandt hatte, gab nun an, das Opfer als Betreiberin eines illegalen Spielclubs zu kennen. Als Garderobiere in einem Hotel habe sie lediglich ausgeholfen. Eventuell hätten sich die beiden daher schon vorher gekannt, mutmaßte die Zeugin. Ob es eine Wendung im Fall des "Lasermanns" gibt, werden die nächsten Verhandlungstage zeigen.
Verteidiger beantragt Einstellung des Verfahrens
Der Verteidiger des 64-Jährigen beantragte gleich am ersten Prozesstag eine Einstellung des Verfahrens. Er sah das Recht seines Mandanten verletzt, dass der Fall "innerhalb angemessener Zeit" verhandelt werde. Die deutsche Justiz habe aber erst 23 Jahre, nachdem gegen den Schweden erstmals als Beschuldigter ermittelt worden sei, von Schweden die Auslieferung des Mannes beantragt.
Ausonius Verteidiger wies darauf hin, dass durch die späte Wiederaufnahme der Ermittlungen bereits bestehende Haftlockerungen seines Mandanten wie regelmäßige Ausgänge wieder gestrichen worden seien. Dabei seien keine neuen Beweise und Indizien hinzu gekommen, begründete er seinen Antrag auf Einstellung des Verfahrens.
Schon kurz nach Tat verdächtigt
Dass Ausonius erst jetzt vor Gericht steht, hängt unter anderem mit seiner kriminellen Vergangenheit in Schweden zusammen. Zwar hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft den damals 38-Jährigen kurz nach der Tat vor einem Hotel im Kettenhofweg im Visier gehabt, konnte ihm aber nichts nachweisen. Kurz darauf tauchte er nach Schweden ab.
Noch im selben Jahr wurde Ausonius in seiner Heimat festgenommen. Er wurde für schuldig befunden, aus Fremdenhass zwischen August 1991 und Januar 1992 in Schweden auf insgesamt elf Menschen mit Migrationshintergrund geschossen zu haben. Ein Opfer wurde getötet, die anderen überlebten schwerverletzt. Weil er für seine Taten ein Gewehr mit Laser-Zielvorrichtung benutzt hatte, wurde er von der Presse "Lasermann" getauft.
Parallelen zu NSU-Taten
1995 wurde Ausonius in Schweden zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, in der er keine Angaben mehr zum Frankfurter Fall machte. Das Verfahren wurde daraufhin vorläufig eingestellt und erst 2014 im Rahmen der Ermittlungen des Bundeskriminalamts zu den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) wieder aufgerollt. Wegen verschiedener Parallelen zwischen Ausonius und den NSU-Terroristen wurde der Fall erneut überprüft, zumal das Frankfurter Opfer Jüdin war.
Bei den Nachforschungen konnte ihm die Tat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft schließlich nachgewiesen werden, ein rassistisches Motiv aber nicht. Der Schwede soll Blanka Zmigrod im Streit erschossen haben, weil diese ihm in einige Tage zuvor als Garderobiere in einem Restaurant angeblich ein elektronisches Notizbuch gestohlen haben soll. Ausonius wurde daraufhin im Dezember 2016 den deutschen Behörden ausgeliefert und sitzt seither in Untersuchungshaft. Seine Haft in Schweden wurde dafür unterbrochen. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt, das Landgericht hat insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt.