Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Nachtflugverbot bleibt

Das Bundesverwaltungsgericht hat das vorläufige Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen bestätigt. Auch auf die Flüge in den Randzeiten warfen die Richter einen kritischen Blick. Den Ausbau des Flughafens billigten sie aber.

Flugzeug vor einem Vollmond
Flugzeug vor einem Vollmond Bild © picture-alliance/dpa
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Nachtflugverbot und Flughafen-Ausbau vor Gericht

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Nach dem Richterspruch muss das Land für die Nachtzeit sowie die angrenzenden Randstunden die Planfeststellung überarbeiten. Bis dahin bleiben die 17 vom Land genehmigten Flüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr weiter verboten, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel. Als Maßstab für das neue Verfahren rückte er die Nachtruhe der Bürger in den Vordergrund. "Der Spielraum für die Zulassung von Flügen ist äußerst eng", sagte Rubel.

Bei den Randzeiten gingen die Bundesrichter noch über die bisher geltenden Einschränkungen hinaus. Auch für Flüge in den Randzeiten zwischen 22 und 23 Uhr sowie von 5 bis 6 Uhr müsse das Land die Belastung der Bürger neu prüfen, wenn ihre Zahl künftig durchschnittlich 133 überschreite, entschied das Gericht. Nachtflüge seien nur zulässig, wenn dafür ein "besonderer Bedarf" bestehe. Diese Notwendigkeit an Nachtflügen muss nun im ergänzenden Verfahren neu geprüft werden.

Damit beginnt für diesen Aspekt die Planfeststellung samt Anhörung und Rechtsweg von vorn.  

Richter: Randzeiten kein verlängerter Tagbetrieb

Die Landesregierung hatte in den vergangenen Monaten versichert, sie werde ein Nachtflugverbot von 23 Uhr bis 5 Uhr verhängen, wenn dies rechtlich möglich sei. Die Fluglinien Lufthansa und Condor hatten vor weiteren Einschränkungen in den wichtigen Randzeiten gewarnt.

Die Bundesrichter machten klar, dass die 17 gestrichenen Nachtflüge nicht einfach in die Randzeiten verlagert werden können. Ab sofort dürfen zwischen 22 und 23 sowie 5 bis 6 Uhr darum nur noch 133 statt 150 Flüge stattfinden. Für zusätzliche Flüge sei ein neues Verfahren nötig. Dabei dürften die Randzeiten "nicht als bloße Verlängerung des Tagflugbetriebs angesehen" werden, erklärte Rubel. Spitzen müssten vermieden werden.

Derzeit nutzt Flughafenbetreiber Fraport die 133 Flüge allerdings noch gar nicht aus, weshalb eine erste Reaktion gelassen ausfiel. Zur Bremse könnte das Limit werden, wenn Fraport in Zukunft wachsen und die Bahnen auslasten möchte.

Anhörung erfolgte auf falscher Grundlage

Mit dem Ja zur Landebahn und einem Nein zu Flügen zwischen 23 und 5 Uhr bestätigten die Richter den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel als Vorinstanz im Wesentlichen. Auch dieser hatte für den Nachtbetrieb ein Ergänzungsverfahren zur Planfeststellung mit Ziel eines Nachtflugverbots vorgeschrieben.

Die Bundesrichter stellten mit ihrer Entscheidung auch das von der Landesregierung bei der Baugenehmigung mit 17 erlaubten Nachtflügen gebrochene Mediationsergebnis wieder her. Sie erklärten, die Erlaubnis zu den Nachtflügen hätte schon deshalb aufgehoben werden müssen, weil die Anwohner bei der Anhörung noch von null Nachtflügen ausgegangen seien.

VGH hatte Nachtflüge im Oktober untersagt

Die Landesregierung hatte gegen das Nachtflugverbot geklagt und dies mit dem Bemühen um Rechtssicherheit begründet. Anlieger-Kommunen und Anwohner waren dagegen mit dem Ziel vor Gericht gezogen, den Betrieb der neuen Landebahn zu verbieten.

Derzeit gilt am Flughafen ein vom VGH erlassenes vorläufiges Nachtflugverbot. Im Oktober 2011 war die neue Landebahn in Betrieb gegangen, sie verteilt den Lärm in der Region neu. Seither gibt es heftige Proteste von Fluglärm-Gegnern. Land und Luftfahrtbranche sagten in einer Vereinbarung millionenschwere Hilfen zu.

Quelle: hessenschau.de

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