Wegen Autocomplete-Funktion Oberlandesgericht Frankfurt weist Klage gegen Google ab
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat die Klage eines Unternehmers gegen Google zurückgewiesen.
Der Unternehmer wollte vor Gericht erreichen, dass bei der Eingabe seines Namens in der Internet-Suchmaschine über die Autocomplete-Funktion nicht mehr der Suchergänzungsvorschlag "bankrott" erscheinen darf. Das OLG Frankfurt urteilte am Donnerstag, die Autocomplete-Funktion enthalte keine eigenständige Behauptung. Der Nutzer wisse, dass es automatisch generiert werde.
Der Kläger ist Inhaber einer Unternehmensgruppe. Zwei Unternehmen der Gruppe gingen insolvent. Ein Inkasso-Unternehmen hatte in diesem Zusammenhang auf einer Website den Namen des Klägers genannt. Neben der Auto-Vervollständigung mit dem Wort "bankrott" muss der Kläger auch dulden, dass Google auf diese Seite verlinkt, urteilte das OLG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.