Bundesgerichtshof hat entschieden Frankfurter Uni-Zeitung darf über Pickup-Artist berichten

Ein sogenannter Pickup-Artist ist mit seiner Klage gegen die Frankfurter AStA-Zeitung auch vor dem Bundesgerichtshof abgeblitzt. Das Blatt hatte kritisch über den Mann und dessen Seminar zum "Aufreißen" von Frauen berichtet.

Zwei Studentinnen gehen auf dem Uni-Campus Westend in Frankfurt auf die Eingangstür des Uni-Gebäudes zu.
Studentinnen auf dem Uni-Campus Westend in Frankfurt Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
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Die höchste richterliche Instanz hat entschieden: Dass die Zeitung des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Frankfurter Goethe-Uni über einen Pickup-Artist mit Vornamen und Bild im Halbprofil berichtete, ist zulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision des früheren Studenten ab, wie er am Montag mitteilte.

Die Zeitung berichtete kritisch über die Methoden des Mannes, der nebenberuflich für die Agentur "Casanova Coaching" Seminare zum "Aufreißen" von Frauen gab. Zu dem Thema trat er 2014 auch in der ARD auf. Es ging in dem Artikel auch um sexuelle Übergriffe auf Frauen. Als Ursache dafür nannten die Autoren auch den Einfluss von Aufreiß-Coaches.

Pickup-Artist ging bewusst in die Öffentlichkeit

Die Artikel in der Zeitschrift stammen aus dem Jahr 2015. Wegen der Berichterstattung klagte der Pickup-Artist in Frankfurt zuerst gegen den AStA, diese Klage wurde aber abgewiesen, weil der AStA hier nicht parteifähig sei. Daraufhin klagte der Mann gegen die verfasste Studierendenschaft der Universität.

Vor dem Landgericht Frankfurt hatte er Erfolg, in der Berufung vor dem Oberlandesgericht wurde seine Klage jedoch abgewiesen. Das Gericht sah den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht als gerechtfertigt an, weil die Meinungsfreiheit hier überwiege. Der Mann sei online und durch seinen Auftritt in dem Fernsehbeitrag selbst bewusst in die Öffentlichkeit gegangen.

AStA-Zeitung der Uni Frankfurt
In der AStA-Zeitung der Uni Frankfurt erschienen kritische Artikel über Pick-Up-Artists. Bild © Screenshot AStA-Zeitung

Es bestehe ein "hohes öffentliches Interesse an einer Auseinandersetzung mit dem Phänomen der Pickup-Artist-Szene", zumal es an der Universität Frankfurt zu der Zeit häufig zu Übergriffen gekommen sei. Der BGH fand nun bei seiner Überprüfung des Urteils keine entscheidenden Rechtsfehler.

Der AStA Frankfurt nannte das Urteil des Oberlandesgerichts, das der BGH nun bestätigte, damals einen "vollen Erfolg" und einen "Sieg für die Pressefreiheit".

Weltweite Kritik an "Pickup-Artists"

Seminare von "Pickup-Artists" stehen nicht nur in Deutschland, sondern weltweit in der Kritik. Ende 2014 sorgte der Aufreiß-Trainer Julien Blanc international für Negativschlagzeilen, weil er im Internet sexistische und demütigende Abschlepp-Tipps verbreitete.

Blanc rief zu Gewaltakten gegen Frauen auf. Das Ziel seiner Seminare: Männer sollten lernen, wie man Frauen auch gegen ihren Willen zu Sex nötigt. Als Einstieg in ein Gespräch mit einer fremden Frau empfahl er zum Beispiel den Würgegriff.

Quelle: hessenschau.de/Susanne Mayer, AFP