Catcalling Hessen will obszöne Äußerungen gegenüber Frauen verfolgen

Sexistische Äußerungen und Gesten gegenüber Frauen sollen künftig strenger verfolgt werden. Ein entsprechendes Paket will das Kabinett in der kommenden Woche beschließen.

Mit einer Kreideaufschrift wird auf einer Straße auf verbale sexuelle Belästigung (Catcalling) hingewiesen.
Mit Kreide-Aufschriften auf dem Bürgersteig berichten etwa auch in Berlin Betroffene von ihren Erfahrungen mit verbaler sexueller Belästigung. Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
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Hessen will Straftaten mit dem Hintergrund des sogenannten Catcallings, also des sexuell anzüglichen Rufens oder Gestikulierens gegenüber Frauen, effektiver verfolgen.

Dies ist laut Justizministerium Bestandteil des "Frauensicherheitspakets", das das Kabinett in Wiesbaden am kommenden Montag beschließen will. Catcalling soll demnach auch angeklagt werden können. 

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Strafbestand der sexuellen Belästigung

Justizminister Christian Heinz (CDU) zufolge wird die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt all dies in einer Rundverfügung an die hessischen Staatsanwaltschaften sicherstellen. Zudem werde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein Beauftragter "als zentraler justizinterner Ansprechpartner für Fragen bei Straftaten mit Catcalling-Hintergrund zur Verfügung" stehen.

Laut dem Justizministerium können bei diesen Delikten je nach Einzelfall die Straftatbestände der Beleidigung, Nötigung oder sexuellen Belästigung erfüllt sein. 

"Frauen sind kein Freiwild"

Minister Heinz betonte: "Gewalt wird nicht nur körperlich, sondern auch verbal ausgeübt. Sexistische Äußerungen oder Gesten gegenüber Frauen führen oftmals dazu, dass gerade sie sich im öffentlichen Raum unsicher und eingeschüchtert fühlen."

Im Rechtsstaat Deutschland müsse aber klar sein: "Frauen sind kein Freiwild. Wir werden jede Beleidigung, Nötigung oder Straftat mit Catcalling-Hintergrund konsequent verfolgen und ahnden."

Grünen geht das nicht weit genug

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion Vanessa Gronemann begrüßte laut Mitteilung den Ansatz von Justizminister Heinz, die Strafverfolgung bei der Beleidigung, Nötigung oder sexuellen Belästigung zu verstärken. "Allerdings blendet die Landesregierung aus, dass es Formen der verbalen sexuellen Belästigung gibt, die diese Straftatbestände noch nicht erfüllen", so Gronemann.

Das Land Niedersachsen habe im Bundesrat eine entsprechende Initiave eingebracht. "Wenn die Landesregierung Frauen vollumfänglich schützen will, muss Hessen diesen Vorschlag zum Verbot von Catcalling unterstützen."

Einen Antrag der hessischen Grünen, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, um Catcalling strafbar zu machen, war im September dieses Jahres von CDU, SPD und AfD in Wiesbaden abgelehnt worden.

Über 70.000 Unterschriften bei Petition an Bundesregierung

Verbale sexuelle Belästigungen sind im Strafgesetzbuch derzeit kein eigener Straftatbestand. Sie können bislang nur dann angezeigt werden, wenn sie mit körperlichen Berührungen einhergehen oder einen eindeutigen herabwürdigenden Charakter haben.

Beim bundesweiten Aktionstag gegen Catcalling am 14. Juni hatten in mehreren hessischen Städten Frauen gegen Catcalling protestiert. Vor vier Jahren hatte eine Studentin aus Fulda, Antonia Quell, fast 70.000 Unterschriften unter dem Aufruf an die Bundesregierung gesammelt, Catcalling in Deutschland grundsätzlich strafbar zu machen.

Redaktion: Anikke Fischer

Sendung: hr INFO,

Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe