Darmstadt: Gericht urteilt für krankes Kind
Eine schwer an Diabetes erkrankte Grundschülerin hat nach einem Bescheid des Sozialgerichts Anspruch auf eine von der Krankenkasse gestellte Schulbegleitung.
Das Gericht gehe davon aus, dass die Schulbegleitung ein Fall der "häuslichen Krankenpflege" ist, hieß es in einer Mitteilung am Donnerstag. Diese könne auch außerhalb der Wohnung gewährt werden.