Demos in Kassel und Frankfurt dürfen stattfinden
Für Samstagnachmittag geplante pro-palästinensischen Kundgebungen in Frankfurt und Kassel dürfen stattfinden.
Das teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Samstag mit und bestätigte die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Frankfurt und Kassel. Beschwerden der Städte wurden zurückgewiesen.
Deren Verbote der Kundgebungen seien rechtswidrig. Versammlungsverbote kämen nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen in Betracht. Eine unmittelbare Gefährdung der Sicherheit hätten die Städte nicht aufgezeigt.