Eigenanteil weiter gestiegen Pflegebedürftige zahlen bis zu 2.950 Euro im Monat
Pflegebedürftige in Hessen müssen immer tiefer in die Tasche greifen: Die Eigenanteile in Pflegeheimen sind 2024 erneut um bis zu 10,5 Prozent gestiegen. Der Verband der Ersatzkassen warnt vor einem wachsenden Armutsrisiko.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) wertete die Entwicklung der finanziellen Eigenbeteiligungen von Pflegebedürftigen in hessischen Pflegeheimen innerhalb des vergangenen Jahres aus. Das Ergebnis: Sie sind 2024 erneut stark gestiegen.
"Dies gilt sowohl für die pflegebedingten Aufwendungen als auch für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung", heißt es in einer Mitteilung des vdek Hessen vom Mittwoch. Auf die gestiegenen Eigenanteile hatte bereits Anfang des Jahres die AOK hingewiesen.
Eigenbeteiligungen steigen zwischen 8 und 10,5 Prozent
Wie hoch die Eigenbeteiligungen für Betroffene in Hessen inzwischen sind, berechnete der vdek beispielhaft bei unterschiedlichen Unterbringungszeiten:
- Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monate im Pflegeheim versorgt wurden: Steigerung der Eigenbeteiligung um 281 Euro (+10,53 Prozent) auf durchschnittlich 2.950 Euro im Monat.
- Pflegebedürftige, die bereits ein bis zwei Jahre im Pflegeheim versorgt wurden: Steigerung der Eigenbeteiligung um 246 Euro (+10,09 Prozent) auf durchschnittlich 2.683 Euro im Monat.
- Pflegebedürftige, die mehr als zwei Jahre im Pflegeheim versorgt wurden: Steigerung der Eigenbeteiligung um 199 Euro (+9,35 Prozent) auf durchschnittlich 2.327 Euro im Monat.
- Pflegebedürftige, die mehr als drei Jahre im Pflegeheim versorgt wurden: Steigerung der Eigenbeteiligung um 139 Euro (+7,98 Prozent) auf durchschnittlich 1.881 Euro im Monat.
Vor allem pflegerische Kosten Grund für Kosten-Anstieg
Zentral für die Steigerungen sind laut vdek die pflegerischen Kosten. Dieser "Einrichtungseinheitliche Eigenanteil" (EEE) sei 2024 im Vergleich zum Vorjahr erneut angestiegen. Dabei seien die Zuschüsse hierfür durch die gesetzliche Pflegeversicherung ab Januar 2024 erhöht worden.
"Sie betragen nun im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent (vorher 5 Prozent), im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (vorher 45 Prozent) und im vierten Jahr 75 Prozent (vorher 70 Prozent)."
Aber auch für Unterkunft und Verpflegung hätten Pflegebedürftige in Hessen wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten knapp zehn Prozent mehr als im Vorjahr zahlen müssen.
Verband appelliert an Landesregierung
Der vdek Hessen sieht die Entwicklung des Eigenanteils von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen mit Sorge. "Pflegebedürftigkeit wird immer mehr zum Armutsrisiko, denn immer mehr pflegebedürftige Menschen können ihre Eigenanteile nicht mehr bezahlen", sagte Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Sie forderte die hessische Landesregierung auf, an einer Entlastung mitzuwirken. "Das Land Hessen steht in der Verantwortung, endlich die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Dies alleine würde die Pflegebedürftigen in Hessen bereits monatlich um 517 Euro entlasten", sagte Ackermann.
Reichen das eigene Vermögen und Einkommen wie etwa die Rente nicht aus, um die Kosten für einen Platz im Pflegeheim zu decken, unterstützt auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt. Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, wer darin versichert ist und bei wem ein Pflegegrad festgestellt wurde.
57.300 Menschen in Hessen in Pflegeheimen
Im Jahr 2023 wurden 57.300 Menschen in Hessen vollstationär in Pflegeheimen betreut, wie das Statistische Landesamt im Dezember berichtete. Das waren 2,8 Prozent mehr als 2021. Die Zahl der stationären Pflegeheime erhöhte sich von 2021 um 6,2 Prozent auf insgesamt 1.095 Einrichtungen im Jahr 2023.
Im selben Jahr wurden 366.000 Pflegebedürftige in Hessen zu Hause gepflegt, laut Statistik ein Anstieg um 17,1 Prozent im Vergleich zu 2021. Die große Mehrheit aller Pflegebedürftigen in Hessen (82,2 Prozent) war 2023 60 Jahre und älter.