Mehr Geschlechtergerechtigkeit Antrag für Oben-ohne-Schwimmen in Frankfurter Bädern

In Frankfurter Bädern sollen sich bald alle Badegäste mit freiem Oberkörper aufhalten dürfen. Damit will die Römer-Koalition mehr Geschlechtergerechtigkeit erreichen. In anderen Städten gilt diese Regelung bereits.

Eine Frau sitzt in einem Freibad am Beckenrand und bindet sich ihr Bikini-Oberteil zu.
Eine Frau im Freibad macht ihr Bikini-Oberteil auf. (Archivfoto) Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
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Auch Frauen sollen sich in Frankfurt künftig oben ohne im Schwimmbad bewegen können. Die Koalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt einigte sich auf einen entsprechenden Antrag, wie die Volt-Fraktion mitteilte.

"Dies bedeutet, dass sich in Zukunft auch weibliche oder weiblich-gelesene Personen mit unbekleideten Oberkörpern in den Frankfurter Frei- und Hallenbädern aufhalten und baden dürfen, sofern sie das möchten", heißt es in der Mitteilung vom Donnerstagabend. Es handele sich um einen wichtigen Schritt der Geschlechtergerechtigkeit. Die Stadtverordnetenversammlung muss dem noch zustimmen. 

Schulungen zur Unterstützung bei Diskriminierung

"Mit der Umsetzung des Antrags wollen wir sicherstellen, dass Menschen aller Geschlechter selbstbestimmt über das Tragen eines Oberteils in Frankfurts Bädern entscheiden dürfen", erklärte die Volt-Fraktion.

Um Konflikte zu vermeiden, sieht der Antrag neben der Änderung der Badeordnung laut Volt auch eine Schulung des Personals unter anderem zur Unterstützung im Umgang mit Diskriminierung vor.

"Zumindest primäre Geschlechtsmerkmale bedecken"

In der Haus- und Badeordnung der Frankfurter Bäder soll dem Antrag zufolge die Formulierung "Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder (Schwimmhallen, Becken der Freibäder) ist nur in üblicher Badekleidung gestattet" um den Nebensatz "die zumindest die primären Geschlechtsmerkmale bedecken muss" ergänzt werden.

Es sei nicht mehr länger vertretbar, "dass Menschen unterschiedlichen Geschlechts und geschlechtlicher Identitäten verschiedene Kleiderregeln hinnehmen müssen und somit nicht frei entscheiden können, wie sie sich kleiden", heißt es zur Begründung. 

Gleiches Recht in Göttingen

Verwiesen wird auf einen Fall aus Göttingen, bei dem eine non-binäre Person aus einem Schwimmbad verwiesen worden sei, weil sie ihren Oberkörper nicht "angemessen" bekleidet habe und vom Personal des Schwimmbades als weiblich identifiziert worden sei. Dies habe Städte zum Umdenken bewegt, heißt es in dem Antrag.

"Nicht-binär" wird als Selbstbezeichnung für Menschen definiert, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren. Die Stadt Göttingen führte schon im Mai 2022 ein, dass Frauen und non-binäre Menschen das gleiche Recht auf den oberkörperfreien Aufenthalt in Bädern haben wie Männer. 

In Wiesbaden darf jede Person selbst entscheiden

Frankfurt folgt mit dem Schritt unter anderem der Landeshauptstadt Wiesbaden. Dort ist das Bikini-Oberteil seit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Mitte Juli vergangenen Jahres optional. In den Badeordnungen heißt es: "Jede Person kann ab sofort selbst entscheiden, ob sie städtische Schwimmbäder mit freiem oder bedecktem Oberkörper nutzen möchte."

Die Initiative kam auch in Wiesbaden von der Fraktion Volt, die zusammen mit Grünen, SPD und Linken eine Koalition im Stadtparlament bildet. Die weibliche Brust solle einfach als Gegebenheit und "nicht nur als sexuelles Objekt" verstanden werden, hatte Janina Vinha von der Volt-Partei betont.

Zustimmung gab es im Vorfeld unter anderem vom Wiesbadener Jugendparlament, während der Seniorenbeirat der Landeshauptstadt skeptisch auf die "Gewohnheit in unserem Kulturkreis" verwies.

In Marburg erlaubt, in Hanau geduldet

In anderen Städten wird die Oben-ohne-Frage nach einer Umfrage des hr vom Mai 2023 unterschiedlich gehandhabt. In Marburg ist seit der Freibadsaison im vergangenen Jahr das Tragen von Oberteilen nicht mehr vorgeschrieben. Im Hallenbad sollte diese Möglichkeit einmal in der Woche bestehen.

In Hanau wurde das oberkörperfreie Baden "auf Kulanz-Basis und ohne Rechtsanspruch" geduldet. Die Badeordnung in Fulda besagte, die Kleidung müsse aus hygienischen Gründen angemessen sein.

In Darmstadt verwiesen die Bäder auf das Aufrechterhalten der "guten Sitten", "Ordnung" und "Sicherheit". Das Personal entscheide individuell, ob die Bekleidung der Badegäste diesen Punkten entspricht. In Gießen stellte das Oben-Ohne-Schwimmen in den städtischen Bädern seinerzeit kein nennenswertes Thema dar, wie die Stadt dem hr mitteilte.

"Dies bedeutet, dass sich in Zukunft auch weibliche oder weiblich-gelesene Personen* mit unbekleideten Oberkörpern in den Frankfurter Frei- und Hallenbädern aufhalten und baden dürfen, sofern sie das möchten", heißt es in der Mitteilung vom Donnerstagabend. Es handele sich um einen wichtigen Schritt der Geschlechtergerechtigkeit. Die Stadtverordnetenversammlung muss dem noch zustimmen. 

Weitere Informationen

"Weiblich gelesen" bedeutet, dass eine Person als Frau wahrgenommen wird, unabhängig davon, welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlt.

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Sendung: hr4, 08.03.2024, 15.30 Uhr

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Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe