Geänderte Entscheidungspraxis bei Asylverfahren Neue Hoffnung für queere Geflüchtete in Hessen
Homosexuell in Algerien - ein großes Problem für Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari. Er ist vor lebensbedrohlicher Verfolgung geflohen und kämpft nun in Hessen um Asyl und gegen seine Abschiebung. Eine neue Entscheidungspraxis bei queeren Geflüchteten könnte ihm jetzt helfen.
Knapp zwei Monate ist es her, dass Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari im Kampf gegen seine Abschiebung zurückgewiesen wurde. "Das ist nicht leicht für mich", sagt der Mann aus Algerien und schaut zu Boden. "Ich fühle mich einfach im Stich gelassen".
Der 35-Jährige hatte vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geklagt. Denn das hatte seinen Asyl-Folgeantrag abgelehnt und damit entschieden, dass dem homosexuellen Mann kein Asyl in Deutschland gewährt werden soll.
Homosexuelle sollen geheimes Leben führen
Seinen ersten Asylantrag, den Bendjeriou-Sedjerari aufgrund seiner Homosexualität gestellt hatte, hatte die Behörde bereits 2019 abgelehnt. Die Begründung: Das Risiko für Homosexuelle in Algerien sei nicht so erheblich, dass von einer "flüchtlingsschutzrelevanten Verfolgung" auszugehen sei. Homosexualität werde in Algerien nicht strafrechtlich relevant, wenn sie nicht offen ausgelebt wird.
Diese derzeit gängige Entscheidungspraxis des BAMF kritisiert Bendjeriou-Sedjeraris Anwalt Jonathan Leuschner scharf. Das BAMF erwarte von Betroffenen, ihre Homosexualität im Geheimen auszuleben, um in Sicherheit zu sein. Das widerspreche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Weder das BAMF noch das Verwaltungsgericht Frankfurt hätten diesen Hinweisen bislang Beachtung schenken wollen.
Verweis auf "diskretes Leben" nun verboten
Eine neue Dienstanweisung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge könnte dem Fall jetzt wieder Aufwind geben: Seit dem 1. Oktober gibt es neue Vorgaben bei Asylverfahren von queeren Geflüchteten – eine Initiative von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
Nach hr-Anfragen bestätigt das BAMF die geänderte Bewertung: "Bei der Gefahrenprognose bei Rückkehr ist immer davon auszugehen, dass die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität offen gelebt wird."
Die Dienstanweisung stelle jetzt ausdrücklich klar, dass LSBTIQ-Schutzsuchende in keinem Fall auf ein diskretes Leben im Herkunftsland verwiesen werden dürfen, so das BAMF. Das gelte nicht nur für neue Asylverfahren, sondern auch für noch laufende sowie rechtshängige Verfahren.
Schutz in Unterkunft für queere Geflüchtete
Bendjeriou-Sedjerari war 2019 nach Deutschland geflohen und hatte Schutz in einer Unterkunft für queere Flüchtlinge in Frankfurt gefunden, wo er auch derzeit noch lebt. Einen Weg zurück nach Algerien sieht er nicht. "Die Gesellschaft und die Regierung in Algerien sind strikt gegen Menschen wie mich". Was ihn in seinem Heimatland erwarte, sei gefährlich. "Das endet entweder mit einem Gefängnisaufenthalt oder im schlimmsten Fall bezahlt man mit seinem Leben."
Bendjeriou-Sedjerari spricht mittlerweile fließend Deutsch und macht eine Ausbildung zum Elektriker in Frankfurt. "Das macht mir großen Spaß", erzählt er. Und er fühle sich in Sicherheit. Durch die Ausbildung wird der 35-Jährige in Hessen derzeit nach dem Gesetz geduldet. Um in Deutschland aber einen asylrechtlichen Schutz zu erhalten, liegt sein Fall mittlerweile in zweiter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof Kassel.
Aids-Hilfe Frankfurt begrüßt neue Regelung für BAMF
Dass der Schutz für queere Geflüchtete jetzt ausgeweitet wird und eine neue Regelung für ihre Asylverfahren gilt, begrüßt auch Knud Wechterstein. Der Koordinator für LGBTIQ-Geflüchtete bei der Aids-Hilfe Frankfurt betreut und unterstützt queere Geflüchtete in Hessen bei ihren Asylanträgen.
Neben dem Fall von Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari gebe es in Hessen derzeit 25 weitere Fälle dieser Art, die durch die Aids-Hilfe Frankfurt betreut werden und über die man sich vor Gericht mit dem BAMF streite.
In einigen dieser Fälle habe das BAMF bei der Ablehnung der Asylanträge nach alter Entscheidungspraxis auf die Möglichkeit eines diskreten queeren Lebens im Herkunftsland verwiesen, sagt Wechterstein. Nach den neuen Vorgaben müssten diese Fälle jetzt neu bewertet werden. "Daran kommt keiner der Mitarbeitenden mehr vorbei."
"Ich kämpfe weiter für ein freies Leben"
Diese Erwartung hat auch Anwalt Jonathan Leuschner. Im Fall von Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari könne es nach den neuen Vorgaben nur eine richtige Entscheidung geben: "Und das ist die Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes." Ob das BAMF ebenfalls zu dieser Erkenntnis kommt, könne er jedoch schwer abschätzen.
Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari will die Hoffnung nicht aufgeben und weiterhin gegen seine Abschiebung und für ein freies Leben in Deutschland kämpfen. Hier habe er mittlerweile einen Freund, mit dem er händchenhaltend und ohne Angst durch die Straßen laufen kann. "In Algerien würde ich dafür wahrscheinlich erschossen werden", formuliert er seine Angst.
Sendung: hr-iNFO, 18.10.2022, 09.10 Uhr
Ende der weiteren Informationen