Studie Große Unterschiede bei Kita-Gebühren in Großstädten
Während ein Kita-Platz in Frankfurt für Zweijährige nichts kostet, wird es bei Einjährigen schnell teuer. Auch der Wohnort entscheidet, wie viel eine Familie für die Kinderbetreuung zahlen muss. Eine Auswertung zeigt die Unterschiede zwischen sechs hessischen Städten.
Bei den Kita-Gebühren gibt es in Hessens Großstädten einige Unterschiede. Das geht aus einer Auswertung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Für Hessen wurden darin die sechs Großstädte Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach und Hanau berücksichtigt.
Grundsätzlich gilt zwar eine Gebührenfreiheit ab dem dritten Geburtstag eines Kita-Kindes, aber nur für maximal sechs Stunden Betreuungszeit am Tag. Für alles, was darüber hinausgeht, können Gebühren fällig werden. Wie viel, wird von den Trägern einer Einrichtung festgelegt.
Von 0 bis 56,50 Euro
Während in Frankfurt auch für acht Stunden Betreuung nichts bezahlt werden muss, kostet diese beispielsweise in Wiesbaden 34 Euro im Monat, in Offenbach 56,50 Euro monatlich. Für die Berechnungen wurde eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind zugrunde gelegt.
In Frankfurt ist außerdem die Betreuung zweijähriger Kita-Kinder kostenfrei, was eine freiwillige Leistung der Stadt und eine Besonderheit unter den Großstädten in Hessen ist.
Keine Differenzierung nach Einkommen
Ein Betreuungsplatz für ein einjähriges Kind kostet in der Stadt monatlich zwischen 125 Euro für fünf Stunden Betreuungszeit und 225 Euro für acht Stunden. In den anderen hessischen Großstädten reicht die Spannbreite bei den Unter-Dreijährigen von 122 (Offenbach) bis 157 Euro (Kassel) pro Monat für einen Krippenplatz mit fünf Stunden Betreuung. Für eine Acht-Stunden-Betreuung liegen die Gebühren zwischen 188 Euro (Offenbach) und 220 Euro (Wiesbaden).
"Eine Differenzierung nach dem Einkommen der Familien sieht keine der sechs hessischen Großstädte in ihrer Gebührenordnung vor", hieß es. Es gebe jedoch teils Beitragszuschüsse. Eltern mit geringem Einkommen, die etwa Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen in Deutschland generell keine Kita-Gebühren zahlen.
Anspruch auf Betreuungsplatz
In Deutschland muss für Kinder zwischen dem dritten Geburtstag und dem Schuleintritt ein Kita-Platz zur Verfügung gestellt werden. Für Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Geburtstag gibt es ebenfalls einen Anspruch auf eine Betreuung – in einer Einrichtung oder auch in der Kindertagespflege.
"Allerdings reichen die bestehenden Angebote für die unter Dreijährigen bei Weitem nicht aus, um die von den Eltern geäußerten Betreuungswünsche tatsächlich zu decken", hieß es in der Untersuchung. Auch eine hr-Recherche zeigt, dass zwischen Nachfrage und Angebot in vielen hessische Städten und Gemeinden eine deutliche Lücke klafft.
Sendung: hr-iNFO, 24.02.2024, 9.30 Uhr
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