Nach Verbot von Islamischem Zentrum Hamburg Islamischer Verein aus Frankfurt klagt gegen Bundesinnenministerium
Im Juli verbot das Bundesinnenministerium den bundesweit aktiven islamistischen Verein IZH. Jetzt zieht das Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt gegen das Ministerium vor Gericht. Der Frankfurter Verein gilt als IZH-Ableger.
Nach dem Verbot eines bundesweit aktiven islamistischen Vereins hat das Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt (ZIK) Klage und Eilantrag eingelegt. Am Mittwoch seien beide beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingegangen, teilte eine Sprecherin am Donnerstag mit. Das Gericht sei nun damit befasst.
Klage und Eilantrag richten sich gegen das Bundesinnenministerium, welches das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) Ende Juli verboten hatte. Der Frankfurter Verein ist eine von fünf Teilorganisationen des verbotenen IZH. Laut hessischem Innenministerium ist er als sogenanntes nachgeordnetes Zentrum weisungsgebunden sowie personell und finanziell abhängig. Das Verbot gilt deshalb auch für das ZIK.
Laut Gericht haben jetzt beide Seiten Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Wann eine Entscheidung fällt, sei noch nicht absehbar.
Autoritär-islamische Herrschaft propagiert
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das IZH verboten, weil es nach Einschätzung ihres Ministeriums die Errichtung einer autoritär-islamischen Herrschaft propagiert. Es verbreite als direkte Vertretung des iranischen "Revolutionsführers" in aggressiv-kämpferischer Weise die Ideologie der sogenannten "Islamischen Revolution" in Deutschland, hieß es in einer Mitteilung.
Zudem sollen in der Vergangenheit die Gewalttaten von Terrororganisationen wie etwa der Hamas verherrlicht und verbotene terroristische Organisationen wie die Hisbollah unterstützt worden sein, wie tagesschau.de berichtete. Das Zentrum gilt als verlängerter Arm des iranischen Regimes.
Protest gegen Schließung
Seit dem Verbot versammeln sich Gemeindemitglieder des Frankfurter ZIK nach eigenen Angaben regelmäßig, um gegen die Schließung zu protestieren, "die wir als gravierenden Verstoß gegen die Religionsfreiheit betrachten", teilte der Verein kürzlich mit.
"Wir bleiben entschlossen, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um für die Wiedereröffnung unserer Moschee zu kämpfen." Die Imam Ali Moschee in Frankfurt-Rödelheim sei stets ein Ort des friedlichen Gebets und des interreligiösen Dialogs gewesen.
Die Polizei hatte im Rahmen einer bundesweiten Razzia gegen das IZH Ende Juli auch drei Objekte in Bad Homburg und Frankfurt-Rödelheim durchsucht. Dem Vereinsverbot ging laut hessischem Innenministerium ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren voraus, in dessen Zuge bereits im vergangenen November vier Objekte in Hessen durchsucht worden waren, auch beim Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt.