Schweinepest: Kreis Groß-Gerau verbietet Veranstaltungen außerhalb bebauter Ortslagen

Mit einer neuen Allgemeinverfügung will der Kreis Groß-Gerau Veranstaltungen außerhalb bebauter Ortslagen verbieten. Bei Missachtung soll künftig ein Bußgeld von 1.000 Euro fällig werden.

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Ausnahmen könnten jedoch weiterhin beantragt werden, erklärte Landrat Thomas Will (SPD): "Wir schauen dann sehr genau auf die individuelle örtliche Situation." Nach Angaben des Kreis sind bislang keine bereits geplanten Veranstaltungen bekannt, die von der Allgemeinverfügung betroffen wären.

Hintergrund ist der Ausbruch der Schweinepest vor rund vier Wochen. Mit der Maßnahme soll etwa verhindert werden, das Wildschweine aufgeschreckt werden und das Virus weiter verbreiten.

Quelle: hessenschau.de