Land prüft Bedarf der Ganztagsbetreuung in Grundschulen
Das Land Hessen prüft den künftigen Bedarf der Ganztagsbetreuung in Grundschulen.
Von 2026 an beginnt hier stufenweise ein Rechtsanspruch für Eltern zu greifen. "Wie viele Plätze aktuell bereits bereitstehen und wie zukünftige Bedarfe von Elternseite aussehen können, wird aktuell gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände erhoben und ausgewertet", teilte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage der SPD mit. Erfasst werden sollten sowohl die schulischen als auch die außerschulischen Betreuungsangebote.
Nach früheren Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sind in Hessen Zehntausende zusätzliche Plätze und Tausende weitere Fachkräfte für die Ganztagsbetreuung von Grundschülern nötig. Der Rechtsanspruch gilt von 2029 an für alle vier Klassenstufen der Grundschulen.