Fünfeinhalb Jahre Gefängnis Bundeswehroffizier Franco A. wegen Terrorplanung verurteilt

Bundeswehroffizier Franco A. aus Offenbach ist wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch wenn seine Anschlagspläne noch nicht konkret gewesen seien, habe er doch "unbedingt ein Zeichen setzen" wollen, befand das Gericht.

Franco A. sitz hinter einem Tisch. Er trägt ein bordeauxrotes Hemd und über Nase und Mund einen PFP2-Maske. Die langen Haare trägt er offen. Er neigt seinen Kopf nach unten.
Franco A. an einem früheren Prozesstag Bild © picture-alliance/dpa
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Franco A. wegen Terrorplanung verurteilt

hessenschau vom 15.07.2022
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In die Gedankenwelt von Franco A. einzutauchen, ist für Außenstehende schon an normalen Tagen schwierig. An diesem Freitagvormittag (15.07.2022), als der Bundeswehroffizier erfährt, dass er nach dem Willen des Strafschutzsenats am Frankfurter Oberlandesgericht die nächsten Jahre im Gefängnis verbringen soll, ist es eigentlich unmöglich. Sein Gesicht zeigt keine Rührung, die Augen blicken ins Leere, während er die Hände, wie beim Strammstehen in der Bundeswehr, hinterm Rücken verschränkt. Er nimmt die Nachricht mit Fassung. Was bleibt ihm auch anderes übrig?

Das Urteil gegen den den 33 Jahre alten Bundeswehrsoldaten aus Offenbach ist eindeutiger ausgefallen, als es viele Beobachter erwartet haben. Nach Ansicht des Gerichts ist Franco A. zweifelsfrei schuldig, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant zu haben. Hinzu kommen zahlreiche Verstöße gegen Waffen- und Sprengstoffgesetze.

Franco A. ist nach Ansicht der Richterinnen und Richter ein verhinderter Terrorist. Deswegen soll er für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Von der Gesamtfreiheitsstrafe gelten nach Ansicht des Gerichts drei Monate bereits als verbüßt.

Kein Gesinnungsstrafrecht

Für gewöhnlich schließt sich an den Urteilsspruch die Begründung an. Der Vorsitzende des Strafsenats, Christoph Koller, aber sieht sich veranlasst, eine kurze Erklärung voranzustellen. Das Gericht habe sich weder von der Berichterstattung der Medien unter Druck setzen lassen, noch habe es "Gesinnungstrafrecht" angewandt. "Die Gesinnung des Angeklagten ist für den Senat nicht etwa bedeutsam gewesen, weil diese zu bestrafen ist", erklärt Koller. Jedoch sei sie als Indiz für seine Entschlossenheit zur Begehung eines Anschlags zu berücksichtigen.

Dass der Bundeswehroffizier einem "völkischen, nationalistischen, insbesondere antisemitischen und rassistischen" Weltbild anhängt, sah der Senat durch dessen eigene Aufzeichnungen, Zeugenaussagen, eine vom ihm verfasste Masterarbeit mit rassistischem Inhalt und seine Einlassungen während des Verfahrens belegt.

So sei Franco A. davon überzeugt, dass durch bewusst gesteuerte Massenmigration westliche Gesellschaften zersetzt werden sollten. Verantwortlich mache er dafür eine jüdische Weltverschwörung. Weiterhin legten zahlreiche Aufzeichnungen und Sprachmemos nahe, dass er bereit war Gewalt einzusetzen.

Konspiratives Verhalten als Indiz

Entscheidend für das Urteil sei jedoch, dass das Gericht davon überzeugt sei, dass der Angeklagte spätestens ab 2016 die Frage nach dem "ob" eines Anschlages für sich geklärt hatte. Zwar habe aus Sicht des Senats noch nicht festgestanden, wann und wie der Anschlag ausgeführt werden sollte, jedoch habe Franco A. bereits mögliche Ziele recherchiert und ausgespäht - etwa den Sitz der Amadeu-Antonio-Stiftung in Berlin.

"Auch wenn er entsprechende Anschlagspläne noch nicht konkretisiert hatte, wollte er unbedingt ein Zeichen setzen", resümiert Koller. Dabei habe Franco A. Personen des öffentlichen Lebens im Visier gehabt, die durch ihre flüchtlingsfreundliche Haltung aufgefallen seien. Beispielsweise die Grünen-Politikerin Clauda Roth oder den ehemaligen Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD).

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Als Indizien dafür, dass A. bereits mit der Planung eines Anschlags begonnen hatte, wertete das Gericht unter anderem sein konspiratives Verhalten. So habe er sich unter Pseudonymen zahlreiche SIM-Karten für Handys und Emailadressen zugelegt. Weiterhin habe er sich illegal Waffen und Munition angeeignet, obwohl es für ihn als nicht-vorbestraften Bundeswehrsoldaten ein Leichtes gewesen wäre, an eine Waffenbesitzkarte zu kommen und so legal Waffen zu erwerben. Dies deute daraufhin, dass er diese für Straftaten habe verwenden wollen.

Vorverurteilung strafmildernd berücksichtigt

Nicht belegt worden sei die Theorie der Anklage, wonach Franco A. seine Scheinidentität als syrischer Flüchtling für seine Anschlagspläne habe nutzen wollen. Was ihn letztlich von der Umsetzung abgehalten habe, lasse sich nicht klären. Jedoch sei nach Ansicht des Strafsenats die "innere Tatsache" des festen Tatentschlusses durch objektive Tatsachen belegt.

Letztlich sei Franco A. daher wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, Verstößen gegen das Waffen-, Kriegswaffenkontroll- und Sprengstoffgesetz sowie Betrugs zu verurteilen. Strafmindernd berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass der Angeklagte in den Medien teilweise eine Vorverurteilung erfahren habe und unter anderem in der Zeitung des Allgemeinen Studierendenausschusses der Frankfurter Universität öffentlich geschmäht worden sei.

Pistole und falsche Identität

Das Urteil vom Freitag ist der vorläufige Schlussstrich unter einen Fall, der Justiz und Medien inzwischen mehr als fünf Jahre beschäftigt. Im Februar 2017 war Franco A. am Flughafen der österreichischen Hauptstadt Wien festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette an sich nehmen wollte. Er selbst hatte sie dort zwei Wochen zuvor deponiert.

Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte - trotz fehlender Arabischkenntnisse. Nach eigenen Angaben wollte er mit der falschen Identität Missstände im Asylverfahren aufdecken. Die Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte.

Revision bereits in Arbeit

Während die Bundesanwaltschaft daher auf eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten plädiert hatte, hatte die Verteidigung bestritten, dass ihr Mandant jemals einen Anschlag geplant habe. Sie hatte einen Freispruch bezüglich des Terrorvorwurfs gefordert und eine Geld- oder geringe Freiheitsstrafe für den Identitätsbetrug sowie den illegalen Besiz von Waffen und Munition.

Mit dem Urteil des Oberlandesgericht dürfte indes der Fall Franco A. noch nicht abgeschlossen sein. Nach der Bekanntgabe erklärte Verteidiger Moritz David Schmitt-Fricke vor Pressevertretern, dass es sich um ein "hochpolitisches Verfahren" gehandelt habe. Ein Antrag auf Revision sei bereits in Arbeit.

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Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 15.07.2022, 19.30 Uhr

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Quelle: hessenschau.de/Danijel Majic, dpa, epd

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