Partydroge Hanau will Verkauf von Lachgas an Jugendliche verbieten
Lachgas ist bei Jugendlichen als Partydroge beliebt. In Hanau soll der Verkauf der Kartuschen an Minderjährige künftig verboten sein.
Die Hanauer Stadtverordneten waren sich am Montag einig: "Der Magistrat wird gebeten, die Erarbeitung einer Verordnung zu prüfen, die den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet Hanau verbietet."
So steht es im Antrag von SPD, CDU und FDP, der schließlich einstimmig angenommen wurde. Wann ein solches Verkaufsverbot in Kraft treten könnte, war zunächst unklar.
"In Hanau regelrechte Konsum-Hotspots"
Die drei Fraktionen hatten ihren Antrag damit begründet, dass auch in Hanau besonders unter Jugendlichen Lachgas zunehmend als Partydroge verbreitet sei. Entsprechend seien in der Stadt immer wieder leere Lachgasbehälter zu finden.
"Wir mussten leider feststellen, dass es in Hanau regelrechte Hotspots für den Konsum der Partydroge gibt", sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Henrik Statz. Lachgas werde in der Stadt unter anderem über Automaten und an Kiosken verkauft. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen müsse man eingreifen.
Bundesregierung will bundesweites Verkaufsverbot
Möglicherweise gibt es bald ohnehin ein bundesweites Verbot des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch vergangener Woche einen Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der unter anderem ein Abgabeverbot über Automaten und Spätkaufläden vorsieht.
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen könnten die Regelung noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar an ein anstehendes Gesetz anfügen.
Laut dem Entwurf soll Lachgas in Bezug auf bestimmte Mengen unter ein gesetzliches "Umgangsverbot" für neue psychoaktive Stoffe fallen. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen würde zusätzlich ein Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot für Minderjährige eingeführt werden. Generell verboten werden soll zudem die Abgabe über Automaten und den Versandhandel an Endverbraucher.
Auch Kontrollen im öffentlichen Raum angedacht
Warum die Stadt Hanau dennoch ein eigenes Lachgas-Verkaufsverbot braucht, erklärte FDP-Fraktionschef Statz mit zusätzlichen Möglichkeiten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen: Die geplante Verordnung gehe über die Gesetzesinitiative des Bundes hinaus.
"Sie soll perspektivisch beispielsweise auch den Konsum auf Spielplätzen untersagen und Kontrollen im öffentlichen Raum möglich machen", sagte Statz.
Frankfurt mit Präventionskonzept
Die Stadt Frankfurt hatte im Juli ein Präventionskonzept gegen den gestiegenen Konsum von Lachgas durch Jugendliche vorgestellt. Eine Regulierung mit Verkaufsverbot an Minderjährige hält man auch hier für sinnvoll.
Das Beispiel Alkohol zeige aber, dass Verbote allein nicht ausreichten, sagte Oliver Müller-Maar vom Drogenreferat. Offensive Prävention und Aufklärung seien für alle Beteiligten wichtig: junge Menschen, Eltern, pädagogische Fachkräfte sowie den Handel.
In Nachbarländern bereits illegal
Andere Staaten haben bereits gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch des Gases getroffen:
In Großbritannien etwa ist der Besitz von Lachgas seit Ende 2023 illegal. In Frankreich und Belgien ist seit einigen Jahren die Abgabe an Jugendliche verboten. In den Niederlanden sind sowohl der Besitz als auch der Verkauf seit Januar dieses Jahres verboten.
Einsatz in Industrie und Medizin
Lachgas oder Distickstoffmonoxid (N2O) wird in der Lebensmittelindustrie hauptsächlich als Treibgas bei Sprühsahne verwendet. In der Medizin kommt es als Narkosemittel zum Einsatz, beispielsweise beim Zahnarzt.
Wegen seiner euphorisierenden Wirkung ist es bei Jugendlichen als Partydroge immer beliebter. Laut der jüngsten Drogentrendstudie ist der Konsum von Lachgas in Frankfurt deutlich gestiegen: Während 2021 noch 13 Prozent der 15- bis 18-Jährigen angegeben hatten, schon einmal Lachgas probiert zu haben, waren es 2022 bereits 17 Prozent.
Lähmung und Hirnschäden möglich
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie warnt allerdings vor Gefahren durch Lachgas, die bis hin zu Bewusstlosigkeit, Lähmungserscheinungen und Hirnschäden führen können. Wegen seiner industriellen Nutzung fällt Lachgas bislang weder unter das Betäubungs- noch unter das Arzneimittelgesetz.
Der Kauf von Lachgas ist entsprechend bisher nicht reguliert: Man kann es online bestellen oder in einer Kartusche am Kiosk kaufen. Es gibt die Kartuschen in unterschiedlichen Größen und Geschmacksrichtungen. Als Rauschmittel konsumiert wird es meist über Luftballons.