Partydroge Hanau verbietet Verkauf von Lachgas an Jugendliche
Die Partydroge Lachgas darf in Hanau nicht mehr an Minderjährige verkauft werden. Die Stadtverordneten waren sich in dieser Frage einig. Auch die Orte, an denen Lachgas konsumiert werden darf, schränkte die Stadt ein.

Die Hanauer Stadtverordneten beschlossen am Montagabend einstimmig, dass die Partydroge Lachgas im Stadtgebiet nicht mehr an Minderjährige verkauft werden darf, wie ein Sprecher der Stadt dem hr mitteilte. Für die Umsetzung änderte die Stadt ihre Gefahrenabwehrverordnung.
Neben dem Verkauf von Lachgas ist laut der geänderten Verordnung auch der Konsum auf Spiel- und Bolzplätzen, auf Schulhöfen und auf Friedhöfen verboten. Die neuen Regeln der Stadt für Lachgas gelten ab Dienstag.
"Damit lösen wir das Problem nicht in Gänze"
Ordnungsdezernentin Isabelle Hemsley (CDU) sagte, da der Gesetzgeber Lachgas leider noch nicht ins Betäubungsmittelgesesetz aufgenommen habe, habe Hanau das Konsumieren nun geregelt. "Damit lösen wir das Problem nicht in Gänze", sagte sie dem hr.
Denn Kinder und Jugendliche könnten natürlich außerhalb des Stadtgebietes auch weiterhin Lachgas erwerben, konsumieren als auch im Internet kaufen. "Aber wir wollen hier ins Handeln kommen, zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen", betonte die Dezernentin.
Mit der Entscheidung der Stadtverordneten haben laut Hemsley Stadtpolizisten nun eine Kontrollbefugnis "sowohl das Konsumieren mit einem Bußgeld zu bewehren als auch die Weitergabe an Kiosken und sonstigen Einrichtungen".
"In Hanau regelrechte Konsum-Hotspots"
Im November hatte die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag von SPD, CDU und FDP das Lachgas-Verbot auf den Weg gebracht. Die drei Fraktionen hatten ihren Antrag damit begründet, dass auch in Hanau besonders unter Jugendlichen Lachgas zunehmend als Partydroge verbreitet sei. Entsprechend seien in der Stadt immer wieder leere Lachgasbehälter zu finden.
"Wir mussten leider feststellen, dass es in Hanau regelrechte Hotspots für den Konsum der Partydroge gibt", sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Henrik Statz. Lachgas werde in der Stadt unter anderem über Automaten und an Kiosken verkauft.
Diskussion über bundesweites Verkaufsverbot
Im Bund wird schon länger über ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige gesprochen. Das seit der Bundestagswahl geschäftsführende Bundeskabinett hatte sich im November auf einen Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geeinigt, der unter anderem ein Abgabeverbot über Automaten und Spätkaufläden vorsieht. Beschlossen wurde solch ein Verbot im Bundestag bislang nicht.

Laut dem Entwurf soll Lachgas in Bezug auf bestimmte Mengen unter ein gesetzliches "Umgangsverbot" für neue psychoaktive Stoffe fallen. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen würde zusätzlich ein Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot für Minderjährige eingeführt werden. Generell verboten werden soll zudem die Abgabe über Automaten und den Versandhandel an Endverbraucher.
Der Kauf von Lachgas ist entsprechend bisher nicht reguliert: Man kann es online bestellen oder in einer Kartusche am Kiosk kaufen. Es gibt die Kartuschen in unterschiedlichen Größen und Geschmacksrichtungen. Als Rauschmittel konsumiert wird es meist über Luftballons.
Frankfurt mit Präventionskonzept
Die Stadt Frankfurt hatte im Sommer vergangenen Jahres ein Präventionskonzept gegen den gestiegenen Konsum von Lachgas durch Jugendliche vorgestellt. Eine Regulierung mit Verkaufsverbot an Minderjährige hält man auch hier für sinnvoll.
Das Beispiel Alkohol zeige aber, dass Verbote allein nicht ausreichten, hieß es damals aus dem Frankfurter Drogenreferat. Offensive Prävention und Aufklärung seien für alle Beteiligten wichtig: junge Menschen, Eltern, pädagogische Fachkräfte sowie den Handel.
In Nachbarländern bereits illegal
Andere Staaten haben bereits gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch des Gases getroffen:
In Großbritannien etwa ist der Besitz von Lachgas seit Ende 2023 illegal. In Frankreich und Belgien ist seit einigen Jahren die Abgabe an Jugendliche verboten. In den Niederlanden sind sowohl der Besitz als auch der Verkauf seit Anfang 2024 verboten.
Lähmung und Hirnschäden möglich
Lachgas oder Distickstoffmonoxid (N2O) wird in der Lebensmittelindustrie hauptsächlich als Treibgas bei Sprühsahne verwendet. Wegen seiner industriellen Nutzung fällt Lachgas bislang weder unter das Betäubungs- noch unter das Arzneimittelgesetz.
In der Medizin kommt es als Narkosemittel zum Einsatz, beispielsweise beim Zahnarzt. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie warnt vor Gefahren durch Lachgas, die bis hin zu Bewusstlosigkeit, Lähmungserscheinungen und Hirnschäden führen können.
Ihre Kommentare Halten Sie ein Lachgas-Verbot für gerechtfertigt?
8 Kommentare
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Ja!Wehret den Anfängen!Die Modeerscheinung kann wie der Alkoholkonsum sich etablieren und besonders bei Jugendlichen Schäden verursachen .
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Ja, selbstverständlich. Warum ist das noch nicht passiert in Deutschland? Siehe Holland.
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Mein Arbeitsplatz ist sowohl von Außenflächen, wie auch von zwei Grundschulen und zwei Kitas umgeben. Der Lachgas-Konsum ist hier grundsätzlich ein Problem. Neben den (durchaus heterogenen) Szenen, denen nicht nur Minderjährige angehören, die konsumieren, stellen vor allem die einfache Beschaffung (6,50-8,50 pro Flasche bei umliegenden kleineren Geschäften) des Gases und der sich daraus ergebende Müll meiner Ansicht nach große Herausforderungen dar. U.a sind halbvolle Gasflschen ab höheren Temperaturen entzündlich und stellen daher ein Sicherheitsrisiko dar - eine Entsorgung über den normalen Restmüll ist meiner Information nach (eigentlich) nicht erlaubt. Nach Wochenenden im Sommer sind die Reste von Partys auf den Schulhöfen und Außenflächen gut zu sehen
Ein Verbot wird das Problem vermutlich grundsätzlich nicht lösen. Es bietet aber sicherlich eine Grundlage, um die Beschaffungswege besser kontrollieren und eindämmen zu können - was ja durchaus zu wünschen ist.