Prozess gegen Oberstaatsanwalt Zweites Geständnis im Korruptionsverfahren in Frankfurter Justiz
Im Prozess um Korruption in der Frankfurter Justiz hat auch der zweite Beschuldigte ein Geständnis abgelegt. Der Unternehmer gab zu, mit dem hauptangeklagten Oberstaatsanwalt gemeinsame Sache bei der Vermittlung von Sachverständigen gemacht zu haben.
Mit einem zweiten Geständnis und einer langen Befragung des Hauptangeklagten ist am Mittwoch vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess gegen einen ehemaligen Oberstaatsanwalt fortgesetzt worden. Der ehemalige Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Alexander B., muss sich seit Mitte Januar selbst wegen Korruptionsvorwürfen verantworten.
Gemeinsame Firma mit Schulfreund
Der 55-Jährige soll sich laut Staatsanwaltschaft bei der Vergabe von Gutachten bereichert und Schmiergelder kassiert haben. B. ist wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung angeklagt. Er hatte die Vorwürfe vor Gericht bereits eingeräumt.
Mit ihm auf der Anklagebank sitzt ein Unternehmer, dem gewerbsmäßige Bestechung und Subventionsbetrug vorgeworfen wird. Er habe mit dem ehemaligen Oberstaatsanwalt - einem engen Freund seit Schulzeiten - gemeinsam eine Firma gegründet, die Sachverständige für die Justiz vermittelte, erklärte der Mitangeklagte am Mittwoch.
Als juristischer Laie sei er stets der Auffassung gewesen, "dass die Aufträge zu 100 Prozent legal und korrekt waren". Einfluss auf die Ermittlungsverfahren habe er zu keinem Zeitpunkt genommen.
Einnahmen von 12,5 Millionen Euro
2009 habe sein Freund ihn gebeten, ihn an den Gewinnen aus dem Unternehmen zu beteiligen. Das sei ein Fehler gewesen: "Es ist klar, dass ich ihm das Geld nicht hätte geben dürfen." Der Angeklagte entschuldigte sich "aufrichtig bei allen, die dadurch zu Schaden gekommen sind". Die Einnahmen sollen sich laut Anklage auf rund 12,5 Millionen Euro belaufen haben.
Dem Unternehmer wird ferner vorgeworfen, zu Unrecht Corona-Hilfen für die gemeinsame Firma beantragt zu haben. Dies sei geschehen, weil er in der Zukunft "potenzielle Liquiditätsprobleme" auf sich habe zukommen sehen. Auch das bedauere er.
"Erhebliche Bedenken" an Legalität
Auch der angeklagte ehemalige Oberstaatsanwalt wurde am dritten Verhandlungstag vom Richter und drei Oberstaatsanwälten erneut befragt. Der Straftatbestand der Untreue wurde dabei vom Gericht weiter ausgeklammert - dieser Tatkomplex soll erst später behandelt werden. Zunächst geht es nur um den Vorwurf der Bestechlichkeit.
Alexander B. gestand, er habe von Anfang an "erhebliche Bedenken" gehabt, ob die gemeinsame Firma legal war, schon zu Zeiten als er noch nicht selbst finanziell davon profitiert habe. Er habe aber keine andere Möglichkeit gesehen, weiterhin ausreichend Sachverständige für die Bearbeitung der Verfahren zur Verfügung zu haben.
Der berufliche Erfolg sei "das Allerwichtigste" für ihn gewesen. Mit den Schmiergeldern habe er, so die Staatsanwaltschaft, sich und seiner Lebensgefährtin "ein Luxusleben" finanziert.
Vorgesetzter von Vorwürfen überrascht
Sein ehemaliger Vorgesetzter beschrieb B. am Mittwoch vor Gericht als "fleißig und kompetent". Er sei "eine Koryphäe auf seinem Gebiet" gewesen, sagte der als Zeuge geladene frühere Frankfurter Generalstaatsanwalt. Niemand habe die Entscheidungen der "grauen Eminenz" in diesen Fragen angezweifelt oder überprüft.
Die Vorwürfe hätten "die Behörde erschüttert", so der Ex-Generalstaatsanwalt. Gerade von B., der als "etepetete" galt, habe man Korruption "am wenigsten erwartet".
Sendung: hr-iNFO, 25.01.2023, 17 Uhr
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