Prozess um Arzt als Erbe in Frankfurt - Testament wirksam

Ein behandelnder Arzt kann laut Gerichtsentscheidung von einer Patientin als Erbe eingesetzt werden - auch wenn er selbst ihr die Fähigkeit bescheinigt hat, das Testament aufzusetzen.

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Das Testament werde dadurch auch nicht in Teilen unwirksam, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch mit. Im konkreten Fall hatte eine Frau ihren Arzt als Miterben eingesetzt - neben Freunden und Verwandten. Dieses Testament wurde später von einem Miterben mit der Begründung angefochten, dass es gegen die Berufsordnung der hessischen Ärztekammer verstoße.

Quelle: hessenschau.de