Urteil: Rucksackdurchsuchung bei Umweltaktivistin in Zug war unzulässig

Die Durchsuchung des Rucksacks und die Feststellung der Identität einer Umweltaktivistin in einem Zug sind einem Urteil zufolge nicht rechtens gewesen.

Beides waren unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mitteilte. 

Demnach war die Frau im Dezember 2020 in einem ICE nach Darmstadt. Während des Halts am Frankfurter Hauptbahnhof stellten Bundespolizisten auf Verlangen der Polizei Mittelhessen ihre Identität fest und durchsuchten ihren Rucksack. Hintergrund war, dass sie sich zuvor an Protestaktionen im Zuge des umstrittenen Ausbaus der A49 im Dannenröder Forst beteiligt hatte.


Bei der Durchsuchung wurden Kletterutensilien beschlagnahmt. Die Frau ging gerichtlich dagegen vor und bekam nun Recht. Es gab auch keinen örtlichen Bezug mehr, weil sie den Halt zum Dannenröder Forst in Marburg zum Zeitpunkt der Durchsuchung bereits hinter sich gelassen hatte, begründete das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: hessenschau.de