"Teilweise gravierende Mängel" VGH bestätigt Teilschließung eines Pflegeheims in Fulda

Seit 2019 bemängelte die Aufsichtsbehörde wiederholt ein Pflegeheim in Fulda. Im Frühjahr schloss sie einen Wohnbereich der Einrichtung. Der Verwaltungsgerichtshof hat diesen Schritt als rechtens bestätigt.

Im Vordergrund schiebt eine ältere Frau ihren Rollator durch einen Pflegeheim-Korridor. Im Hintergrund ist zu erkennen, dass sie von einer Pflegerin in einem blauen Kittel begleitet wird.
(Sujetbild) Bild © picture-alliance/dpa

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Schließung eines Wohnbereichs in einem Pflegeheim in Fulda zum 1. Januar 2025 bestätigt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Die Heimaufsichtsbehörde, das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Fulda, hatte demnach seit 2019 wiederholt Mängel festgestellt und Maßnahmen wie etwa einen Belegungsstopp und eine Personalanordnung erlassen - offenbar ohne Erfolg.

Heim: Pflegenotstand als Ursache

Im Mai dieses Jahres verfügte die Aufsichtsbehörde laut Gericht nämlich, einen Wohnbereich des Heims zum Jahreswechsel zu schließen. Einen gerichtlichen Eilantrag des Heimbetreibers lehnte der VGH am Montag ab. Der Beschluss ist verwaltungsgerichtlich nicht mehr anfechtbar.

In der betroffenen Einrichtung habe eine hinreichende Mängellage vorgelegen, hieß es zur Begründung. Über Jahre seien "zahlreiche und teilweise gravierende Mängel dokumentiert worden", die der Betreiber überwiegend eingeräumt habe.

Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass das Pflegeheim die Mängel unter anderem auf den allgemeinen Pflegenotstand zurückführte. Die notwendige Personalausstattung orientiere sich an den Verhältnissen in der jeweiligen Einrichtung und nicht an dem gesamtgesellschaftlich vorhandenen Personal, so das Gericht.

Einrichtung mit 110 Plätzen

Um welches Pflegeheim und um welche Art von Mängeln es sich genau handelt, gab der VGH nicht an. Das Gericht teilte lediglich mit, dass es sich um eine Einrichtung mit drei Wohnbereichen und insgesamt 110 Plätze handele. Das Amt für Versorgung und Soziales Fulda war am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht mehr zu erreichen.

Ob Bewohnerinnen und Bewohner des Heims wegen der Teilschließung kurzfristig umziehen müssen, war zunächst nicht bekannt.

Der hr erfuhr auf Nachfrage, dass es sich bei der Einrichtung nicht um jenes Pflegeheim in Kalbach im Kreis Fulda handelt, in dem vor kurzem eine Mitarbeiterin wegen kurzfristiger Unterbesetzung den Notruf wählte. 

Redaktion: Anna Lisa Lüft

Sendung: hr INFO,

Quelle: hessenschau.de