Hessischer Staatsgerichtshof Corona-Sondervermögen des Landes ist verfassungswidrig

Die milliardenschweren Hilfsprogramme zur Bewältigung der Corona-Krise finanziert die Landesregierung vorrangig aus ihrem Sondervermögen. Zu Unrecht, wie jetzt der Hessische Staatsgerichtshof urteilte. Nun muss eine Neuregelung her.

Sondersitzung Landtag
In seinem Urteil hat der Staatsgerichtshof zu dem umstrittenen Beschluss von Schwarz-Grün vom Sommer des vergangenen Jahres entschieden. Bild © Andreas Meyer-Feist
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Staatsgerichtshof: Corona-Sondervermögen verfassungswidrig

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Laut dem hessischen Staatsgerichtshof steht das milliardenschwere Corona-Sondervermögen des Landes nicht im Einklang mit der hessischen Landesverfassung - zu dem Schluss ist das Verfassungsgericht am Mittwochnachmittag (27.10.21) gekommen.

Das Sondervermögen verstoße gegen das Budgetrecht des Landtages, begründete Richter Roman Poseck. Mit dem Budgetrecht hat der Hessische Landtag die Möglichkeit, jährlich den Haushalt festzulegen. Das Sondervermögen mit seinen insgesamt 12 Milliarden Euro wurde aber bis zum Jahr 2023 festgelegt.

Frist bis Ende März 2022

Der Staatsgerichtshof setzte der schwarz-grünen Landesregierung eine Frist bis Ende März 2022 für eine Neuregelung. Bis dahin seien die bisherigen Vorschriften weiter gültig, hieß es am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Es müsse auch keine Rückabwicklung für abgerufenes Geld aus dem Sondervermögen geben, auch bereits bewilligte Maßnahmen könnten bestehen bleiben.

Außerdem werde gegen die sogenannte Schuldenbremse verstoßen, die in die Verfassung aufgenommen wurde und die Aufnahme neuer Schulden grundsätzlich verbietet. Der Staatsgerichtshof verwies auf die Möglichkeit, dass im Fall einer besonderen Notsituation oder eine Naturkatastrophe die Aufnahme neuer Schulden über Kredite als Ausnahmefall möglich sei. Im Gesetz zum Sondervermögen seien aber unter anderem nicht hinreichend die Zwecke festgelegt worden, für die kreditfinanzierte Mittel vergeben werden könnten. Dass die Schuldenbremse mit einfacher Mehrheit von Schwarz-Grün durchgewunken worden war, beanstandete das Gericht jedoch nicht.

Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs blieb bei der Opposition im Landtag nicht ohne Häme. Sie bezeichnete sie am Mittwoch als "heftige Klatsche" für die Landesregierung und "deutliche Niederlage".

Kritik von SPD, FDP und AfD

Vorausgegangen war eine Klage der Oppositionsfraktionen im Landtag. Sie hatten der schwarz-grünen Landesregierung vorgeworfen, verfassungswidrig die Schuldenbremse umgangen und neue Schulden gemacht zu haben.

Abgeordnete der Landtagsfraktionen von SPD und FDP hatten im November 2020 einen Normenkontrollantrag gegen das entsprechende Gesetz "Hessens gute Zukunft sichern" gestellt, die AfD-Fraktion im März dieses Jahres.

Die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen hatten ihren Antrag bei Hessens oberstem Gericht damit begründet, dass sie der Auffassung seien, das sogenannte Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz sei verfassungswidrig. Es verstoße gegen haushaltsverfassungsrechtliche Grundsätze, gegen das Budgetrecht des Landtags und gegen das Verbot der Neuverschuldung.

Opposition fordert Verteilung auf Nachtragshaushalte

Der hessische Landtag hatte im Sommer des vergangenen Jahres mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen das kreditfinanzierte Sondervermögen des Landes beschlossen. Schwarz-Grün hatte dafür eigens die Abstimmungsregeln geändert, um das Paket im Alleingang durchsetzen zu können. Für die notwendige Lockerung der in der hessischen Verfassung verankerten Schuldenbremse war nun nicht mehr wie bisher eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, sondern nur noch eine einfache.

Die Opposition lehnt das Finanzierungsmodell vehement ab und spricht seitdem von einem Schattenhaushalt. Gefordert wird stattdessen auch weiterhin, zur Bewältigung der Corona-Kosten auf Nachtragshaushalte zu setzen.

Wie werden die Finanzhilfen eingesetzt?

Mit dem Geld aus dem Corona-Sondervermögen sollen die Folgen der Corona-Krise in Hessen abgemildert werden. Bis Ende des Jahres 2023 dürfen dazu Kredite aus dem Sondervermögen aufgenommen werden. So sollen etwa Steuerverluste des Landes und der Kommunen ausgeglichen werden. Das Volumen beträgt insgesamt zwölf Milliarden Euro.

Mit der Rückzahlung der Mittel beginnt Hessen bereits im laufenden Jahr. Bislang wurden nach Angaben des Finanzministeriums 296 konkrete Hilfen für mehr als 5,9 Milliarden Euro aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen auf den Weg gebracht.

Bei dem mittlerweile zwölften Hilfspaket, das im September den Haushaltsausschuss des hessischen Landtags passierte, ging es vor allem um die finanzielle Unterstützung der Städte, Kreise und Gemeinden sowie Mittel für den ÖPNV und den Gesundheitsschutz.

Weitere Informationen

Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 27.10.2021, 16.45 Uhr

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Quelle: Anikke Fischer, Ariane Focke, Andreas Meyer-Feist, hessenschau.de, dpa/lhe

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