Audio Bürgerbegehren zu Frankfurter Schauspiel unzulässig
Die Initiative Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus Frankfurt e.V. wollte den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Abriss und Neubau des Schauspielhauses stoppen. Sie hatte 2020 bei einem Bürgerbegehren 23.588 Unterschriften gesammelt, um einen Bürgerentscheid, also eine Volksabstimmung, auf den Weg zu bringen. Der Magistrat lehnte das Bürgerbegehren ab. Zur Begründung hieß es, die Kostenschätzung sei nicht ausreichend. Der Titel des Bürgerbegehrens "Rettet das Schauspielhaus" suggeriere auf irreführende Weise, dass es das alte Schauspielhaus von 1902 noch gebe.
Dagegen hatte die Gemeinschaft geklagt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat nun entschieden, dass das Vorgehen der Stadt rechtens war.