Gegen Lärmobergrenzen Darmstadt zieht für das Schlossgrabenfest vor Gericht

Auf dem diesjährigen Schlossgrabenfest in Darmstadt musste es leise zugehen. Ein Gericht hatte einem Anwohner Recht gegeben und Lärmobergrenzen festgelegt. Damit das nicht Schule macht, will die Stadt das Urteil nachträglich beim Verwaltungsgerichtshof anfechten.

Schlossgrabenfest Darmstadt
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Das Schlossgrabenfest in Darmstadt ist für dieses Jahr gelaufen. Kalt erwischt hatte die Veranstalter kurz vor dem Start am 25. Mai eine Entscheidung des Darmstädter Verwaltungsgerichts (VG). Dieses hatte auf Betreiben eines Anwohners für das Festival teilweise Lärmobergrenzen festgelegt.

Beschwerde beim VGH soll Klarheit schaffen

Damit sich so etwas in Zukunft nicht wiederholt, hat die Stadt am Freitag Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gegen den Richterspruch aus Darmstadt eingelegt. Das hat ein Stadtsprecher dem hr bestätigt. Der Stadt und den Veranstaltern geht es dabei um Planungssicherheit.

"Das Schlossgrabenfest ist ein elementarer Bestandteil der Kulturszene unserer Region", hieß es von der Stadt. Das Fest habe seinen festen Platz in der Darmstädter Innenstadt, unterstrich der Sprecher die Bedeutung der Veranstaltung. "Jährlich zieht es viele Menschen aus dem ganzen Ballungsraum Rhein-Main/Rhein-Neckar nach Darmstadt."

Zum Hintergrund: Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hatte per einstweiliger Anordnung entschieden, dass vor der Wohnung eines klagenden Anwohners bestimmte Lärmspitzen nicht übertroffen werden dürfen. Der Kläger wohnt in der in der Nähe eines Platzes, an dem eine der Live-Bühnen stand. Abhängig von Wochentag und Uhrzeit galten nun Obergrenzen von 55 beziehungsweise 70 Dezibel.

Zwar habe sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nur auf die Einzelklage für das Schlossgrabenfest 2023 bezogen, sagte am Freitag Thiemo Gutfried von der G&G Event Marketing GmbH. "Wir benötigen jedoch für die Zukunft eine rechtssichere Genehmigung, die nicht erneut binnen 12 Stunden vom einem VG gekippt wird." Denn in das Schlossgrabenfest werden hohe Summen investiert.

Laut sein für 120.000 Besucher

Immerhin ist es eines der größten innerstädtischen Festivals Hessens. Auf drei Livebühnen wurden in diesem Jahr wieder mehr als 60 Acts von Hip-Hop über Rock und Pop bis hin zum Schlager geboten, dazu legten 14 DJs auf. Laut Veranstalter kamen zu den vier Festtagen mehr als 120.000 Besucher.

Ein solches Festival lebt natürlich auch von einer gewissen Lautstärke. Die vom VG Darmstadt festgelegten Lärmwerte hält der Eventmanager jedenfalls für unrealistisch. "Jedes Radio auf Zimmerlautstärke ist lauter", meint Gutfried.

Signalwirkung für weitere Veranstaltungen?

Der Eventmanager äußerte Befürchtungen, dass das Darmstädter Urteil nicht nur das Schlossgrabenfest, sondern auch andere Feste kurzfristig betreffen könnte. "Aktuell ist jedes Dorffest, jede Kerb in Gefahr, wenn dieser Übernacht-Beschluss so stehen bleibt."

Derartige Bedenken versuchte ein VGH-Sprecher am Freitag auf hr-Anfrage zu zerstreuen. Bis jedoch über die Beschwerde der Stadt entschieden ist, müssen die Ausrichter lautstarker Festivitäten womöglich mit ähnlichen Interventionen von Anwohnern rechnen wie in Darmstadt. Wann der VGH entscheidet, ist derzeit noch völlig offen.

Weitere Informationen

Sendung: hr-iNFO, 2.6.2023, 17 Uhr

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Quelle: hessenschau.de/Uwe Gerritz, Anne-Katrin Hochstrat (hr-iNFO)