Kunstverwaltung des Bundes Deutschland gibt Wandteppich als Nazi-Raubkunst an Erben zurück
Ein barocker Wandteppich ist an die Erben eines Frankfurter jüdischen Kunstsammlers zurückgegeben worden. Die Kunstverwaltung des Bundes hatte ihn als NS-Raubgut identifiziert.
Der Bund hat einen als NS-Raubkunst identifizierten Wandteppich an die Erben des Kunstsammlers Albert Freiherr von Goldschmidt-Rothschild (1879–1941) zurückgegeben.
Untersuchungen hätten erwiesen, dass der barocke Teppich seinem jüdischen Eigentümer während der NS-Herrschaft "verfolgungsbedingt entzogen" wurde, teilte die Kunstverwaltung des Bundes mit Sitz in Berlin mit.
Er stammt demnach aus einer französischen Manufaktur und zeigt das Ufer einer Seebucht mit Wasservögeln. Bis 1936 habe er sich in der Sammlung von Goldschmidt-Rothschild in Frankfurt befunden. Dann habe er ihn unter dem Druck der Verhältnisse versteigern lassen müssen.
Wandteppich war Teil von Görings Kunstsammlung
Wohl spätestens ab 1939 wurde der Wandteppich Teil der Kunstsammlung von Hermann Göring, Hitlers rechter Hand, hieß es weiter. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs hätten ihn amerikanische Streitkräfte sichergestellt. 1960 sei das Kunstwerk als ehemaliges Reichs- in Bundesvermögen übergegangen.
Mit seiner Ehefrau Marion hatte Goldschmidt-Rothschild den Angaben zufolge eine umfassende und renommierte Kunstsammlung aufgebaut. 1939 sei er in die Schweiz emigriert, wo er mit seiner Frau und den gemeinsamen Kindern lebte.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth sagte laut Mitteilung, die Aufarbeitung des NS-Kulturgutsraubs fördere "kontinuierlich neue Erkenntnisse über die systemischen Abgründe der NS-Terrorherrschaft zutage". Es bleibe gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diese Erkenntnisse zu vermitteln.