Nach Verbot durch Stadt und Land Roger Waters reicht Eilantrag wegen abgesagtem Frankfurt-Konzert ein
Ende Februar hatten die Stadt Frankfurt und das Land Hessen ein Konzert von Roger Waters in der Festhalle verboten, der Vorwurf: Antisemitismus. Dagegen geht der Musiker nun gerichtlich vor. Eine Entscheidung wird aber vermutlich erst Ende des Monats fallen.
Roger Waters hat wegen des abgesagten Konzerts in der Frankfurter Festhalle einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt gestellt. Der Antrag richte sich gegen die Stadt und das Land Hessen als Anteilseigner der Messe Frankfurt, sagte Gabriele Förster, Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts, dem hr.
Waters will erreichen, dass er am 28. Mai Zugang zur Frankfurter Festhalle bekommt. Er beruft sich dabei auf die Kunst- und Meinungsfreiheit. Stadt und Land wollten den Auftritt verhindern, weil sie dem Ex-Pink Floyd-Musiker Antisemitismus vorwerfen.
Die dreiköpfige Kammer des Verwaltungsgerichts werde voraussichtlich erst nach dem 17. April über den Antrag entscheiden, so die Sprecherin. Eine Entscheidung solle aber noch im April fallen. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnten die Parteien noch Einspruch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
Stadt: Waters einer der "reichweitenstärksten Antisemiten"
Das Land Hessen und die Stadt Frankfurt hatten sich als Gesellschafter der Messe Ende Februar für eine Absage des für den 28. Mai geplanten Konzerts ausgesprochen und die Geschäftsführung angewiesen, den Vertrag mit dem Veranstalter "unverzüglich aus wichtigem Grund außerordentlich" zu kündigen.
Waters sei einer der "reichweitenstärksten Antisemiten der Welt", hatten Stadt und Land zur Begründung mitgeteilt und auch auf die Geschichte der Festhalle verwiesen. Von dort wurden 1938 Juden in Konzentrationslager deportiert.
Der Mitbegründer der Band Pink Floyd hatte den Behörden daraufhin eine "einseitige politisch motivierte Aktion" vorgeworfen.
Fünf Konzerte in Deutschland geplant
Im Rahmen der Tour "Roger Waters - This is not a drill" sind im Mai insgesamt fünf Konzerte in Deutschland geplant. Forderungen nach einer Absage gibt es auch in Berlin, Hamburg und Köln.
In München dagegen darf Waters auftreten: Die Stadt München hatte sich gegen ein Verbot ausgesprochen und auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig berufen.
Sendung: hr4, 05.04.2023, 17:30 Uhr
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