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Roger Waters kann nach Gerichtsbeschluss in Frankfurt auftreten

Grauhaariger Mann auf der Bühne

Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters darf am 28. Mai in der Frankfurter Festhalle auftreten. Das hat das Frankfurter Verwaltungsgericht entschieden. Land Hessen und Stadt Frankfurt hatten versucht, das Konzert zu verhindern. Sie werfen Waters Antisemitismus vor.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am Montag entschieden, dass die Stadt Frankfurt und das Land Hessen als Gesellschafter der Frankfurter Messe dem Musiker Roger Waters "die Möglichkeit verschaffen müssen, sein geplantes Konzert am 28. Mai in der Festhalle durchzuführen".

Der Vertrag, den die Messe im Herbst 2022 mit der Produktionsfirma des Antragstellers geschlossen habe, sei gültig, so das Gericht. Die Festhalle sei eine Event- und Konzerthalle, daher sei auch Waters' geplantes Konzert vom Widmungszweck der Festhalle umfasst.

Stadt und Land hatten die Messe im Februar angewiesen, den Vertrag "unverzüglich aus wichtigem Grund" zu kündigen. Zur Begründung hatte es geheißen, man sei "auf mögliche israelfeindliche Äußerungen" Waters und mögliche israelkritische Teile seiner Bühnenshow aufmerksam gemacht worden.

Geschmacklos, aber nicht justiziabel

Zwar bediene sich der Antragsteller im Rahmen seiner Bühnenshow offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik, heißt es in der Begründung des Gerichts. Gerade vor dem historischen Hintergrund der Festhalle möge die Bühnenshow daher als besonders geschmacklos zu bewerten sein.

Eine solche Bewertung entziehe sich jedoch der verwaltungs- beziehungsweise verfassungsrechtlichen Prüfung. Entscheidend sei für das Gericht allein, dass der Auftritt des Antragstellers "in seiner Gesamtschau nicht den Schluss zulasse, dass der Antragsteller nationalsozialistische Gräueltaten verherrliche oder relativiere oder sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziere".

Waters' Anwälte bezeichneten die Vorwürfe der Stadt und des Landes in einer ersten Stellungnahme erneut als "haltlos". Ihr Mandant freue sich nun auf seinen Auftritt in Frankfurt. Die Stadt Frankfurt wollte sich am Montag auf hr-Anfrage nicht zu der Entscheidung äußern. Über eine Reaktion sei noch nicht entschieden.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts können die Parteien noch Einspruch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Vorwurf des Antisemitismus

Roger Waters hatte wegen des abgesagten Konzerts einen Eilantrag auf Zugang zur Festhalle gestellt. Der Antrag richtete sich gegen die Stadt Frankfurt und das Land Hessen als Anteilseigner der Messe Frankfurt.

Der 79-Jährige beruft sich auf die Kunst- und Meinungsfreiheit. Stadt und Land wollten den Auftritt verhindern, weil sie dem Ex-Pink-Floyd-Musiker Antisemitismus vorwerfen.

Stadt: Waters einer der "reichweitenstärksten Antisemiten"

Das Land Hessen und die Stadt Frankfurt hatten sich als Gesellschafter der Messe Ende Februar für eine Absage des Konzerts ausgesprochen.

Waters sei einer der "reichweitenstärksten Antisemiten der Welt", hatten Stadt und Land zur Begründung mitgeteilt und auch auf die Geschichte der Festhalle verwiesen. Von dort wurden 1938 Juden in Konzentrationslager deportiert. Rechtswissenschaftler hatten die Absage kritisch gesehen.

Der Mitbegründer der Band Pink Floyd hatte den Behörden daraufhin eine "einseitige politisch motivierte Aktion" vorgeworfen.

Jüdische Gemeinde: Antisemitismus nicht von der Kunstfreiheit gedeckt

Die Jüdische Gemeinde Frankfurt nannte die Entscheidung des Gerichts "nicht nachvollziehbar". Das Gericht biete "einem ausgewiesenen Antisemiten wortwörtlich eine Bühne in Frankfurt", teilte der Vorstand am Montag mit.

"Die Argumentation, das Grundrecht der Kunstfreiheit sei durch die Konzertabsage der Messe-Geschäftsführung verletzt, würde unserem Verständnis nur dann gelten, sofern Antisemitismus nunmehr von der Kunstfreiheit in Deutschland gedeckt wird."

Die Gemeinde betonte, sie werde "nicht tatenlos dabei zusehen, wie ein Judenhasser wie Roger Waters sein antisemitisches Gift verbreitet" - und kündigte Demonstrationen gegen den Auftritt an.

Städte kündigen Gegenveranstaltungen an

Im Rahmen der Tour "Roger Waters - This is not a drill" sind im Mai insgesamt fünf Konzerte in Deutschland geplant. Forderungen nach einer Absage gab es auch in München, Berlin, Hamburg und Köln. Dort waren Absagen rechtlich nicht durchsetzbar.

Die Stadt Köln plant nun Gegenveranstaltungen wie Diskussionsrunden. Die Stadt München will rund um das Konzert Zeichen für Völkerverständigung, internationale Solidarität und gegen Antisemitismus setzen, ebenso für das Existenzrecht Israels und die Souveränität der Ukraine, wie sie ankündigte.

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