Fahrlässig oder vorsätzlich 132 Schnaps-Pralinen aus Versehen? Gericht glaubt betrunkenem Autofahrer nicht
Mit dem versehentlichen Verzehr geschenkter Schnaps-Pralinen hat ein Mann vor Gericht seine Trunkenheitsfahrt durch Hofheim begründen wollen. Doch das Gericht glaubte ihm nicht - immerhin hatte er den Alkoholwert von 132 Pralinen im Blut.
Die Geschichte klingt zugegebenermaßen etwas beschwingt: Ein Autofahrer wird nachts in Hofheim mit 1,32 Promille Alkohol im Blut von der Polizei gestoppt. Doch nicht etwa ein ausufernder Kneipenbesuch soll für den Rausch des Mannes verantwortlich gewesen sein. Vielmehr habe er von einem fremden Pärchen Schnaps-Pralinen angeboten bekommen - freilich ohne zu wissen, dass diese Alkohol enthielten.
Ein klarer Fall von Fahrlässigkeit, argumentierte der Angeklagte vor dem Frankfurter Amtsgericht. Eine Schilderung, die das Gericht jedoch für "nicht glaubhaft" befand. Es verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 4.950 Euro (55 Tagessätze je 90 Euro) und mindestens elf Monaten Führerscheinentzug, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Groß wie Tischtennisbälle, gefüllt mit Wodka
Der Angeklagte schilderte vor Gericht, im Januar nach einem Saunabesuch zunächst unterzuckert in seinem Auto auf einem Parkplatz eingeschlafen zu sein. Nach dem Aufwachen habe er von dem unbekannten Paar einen Beutel mit Pralinen angeboten bekommen - groß wie Tischtennisbälle seien diese gewesen und vermutlich mit Wodka gefüllt.
Davon habe er acht oder neun Stück gegessen, ehe er mit seinem Auto die Fahrt durch Hofheim antrat. Dass die geschenkten Pralinen Alkohol enthielten, habe er bis zur folgenden Polizeikontrolle nicht bemerkt, beteuerte er.
Für 1,32 Promille über 130 Schnaps-Pralinen nötig
Doch das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht. Um 1,32 Promille zu erreichen, hätte der Mann nach Einschätzung einer Sachverständigen etwa 0,2 bis 0,3 Liter eines hochprozentigen Getränks trinken müssen.
Dies entspräche mindestens 132 Schnaps-Pralinen der Marke "Mon Chéri". Bei der vom Angeklagten beschriebenen Menge an Tischtennisball-Wodka-Pralinen sei es "absolut fernliegend", nichts von einer Alkohol-Füllung bemerkt zu haben, so die Einschätzung.
Statt auf Fahrlässigkeit, was nicht zwingend einen Führerscheinentzug nach sich gezogen hätte, entschied das Gericht daher auf Vorsatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.