32 Brücken in Hessen nur eingeschränkt befahrbar
Mehr als 30 Brücken im Zuständigkeitsbereich des Landes Hessen können nur noch eingeschränkt befahren werden.
Dies gelte für sieben Brücken im Zuge von Bundesstraßen und 25 Brücken im Zuge von Landesstraßen, teilte das hessische Verkehrsministerium auf eine Anfrage aus der FDP-Landtagsfraktion mit. Die 32 Brücken könnten den zulässigen Straßenverkehr bis 44 Tonnen nicht tragen und müssten durch Verkehrsschilder entsprechend gekennzeichnet werden.
In den kommenden Jahren seien Erneuerungen und Ertüchtigungen für 27 der betroffenen Bauwerke geplant.