"Völlig verwirrende Beschilderung" 86 Sachen zu schnell: Gericht watscht A7-Raser ab
Ein Autofahrer war auf der A7 bei Kassel satte 86 km/h zu schnell, wurde erwischt und wollte sich mit der komplizierten Beschilderung herausreden. Darauf hat sich das Gericht nicht eingelassen - neben dem Bußgeld gab es für den Fahrer einige scharfe Worte.
86 Stundenkilometer zu schnell - aber im Grunde völlig unschuldig? So wollte sich ein Pkw-Fahrer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt herausreden, nachdem er auf der A7 in Richtung Kassel bei einer Lkw-Kontrolle mit sage und schreibe 146 Stundenkilometern an einer Geschwindigkeitskontrolle vorbeigebrettert war. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit lag da bei 60 km/h. Darüber informierte am Dienstag das Oberlandesgericht Frankfurt. Es wies eine entsprechende Beschwerde des Fahrers zurück.
Das Argument des Beschuldigten: eine "völlig verwirrende Beschilderung" an genau dieser Stelle. Die Antwort des Gerichtes: völliger Humbug. Auf Lichtbildern sei deutlich zu erkennen, wo die Aufklapp-Schilder standen und wie gut diese sichtbar waren, wie das Gericht mitteilte. Überseh-Gefahr? Demnach nicht vorhanden.
Entscheidung nicht anfechtbar
Daher gab es für das Gericht auch keinen Grund, an der Strafe des A7-Rasers zu rütteln, die das Amtsgericht Fulda zuvor verhängt hatte: 900 Euro Geldstrafe und drei Monate Fahrverbot.
Obendrauf gab es vom Senat noch ein paar gepfefferte Worte in Richtung des Beschuldigten: Wer solch eine Anordnung auf der Autobahn nicht verstehe, bei dem müsse geprüft werden, "ob der Betroffene nach eigenem Bekunden noch kognitiv in der Lage ist, weiter am Straßenverkehr teilzunehmen". Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.