918 Anträge wegen Impfschäden gestellt
An den hessischen Sozialgerichten sind im Zuge der Corona-Pandemie bislang 918 Anträge auf Entschädigung wegen Impfschäden eingegangen.
Die Chance eine solche auch zu bekommen sind gering. 666 der Anträge seien abgelehnt worden, sagte Mauer, Sprecherin des Landessozialgerichts, am Donnerstag bei der Vorstellung der Jahresbilanz der Sozialgerichtsbarkeit in Darmstadt. Erst 34 Anträge seien bislang anerkannt worden, andere Verfahren laufen noch. Bei den Corona-Fällen vor den Sozialgerichten geht es um Klagen gegen den Staat wegen Impfempfehlungen.