Ab Oktober Frankfurt verbietet E-Scooter in U- und Straßenbahnen

In Frankfurt dürfen ab Oktober keine E-Roller mehr in den U- und Straßenbahnen mitgenommen werden. Die VGF begründete das Verbot mit Sicherheitsbedenken bei den Akkus der Roller. RMV und NVV wollen sich der neuen Regelung nicht anschließen.

Jemand fährt auf einem E-Scooter, es sind nur die Beine zu sehen.
In U- und Straßenbahnen in Frankfurt nicht mehr erlaubt: E-Scooter Bild © picture-alliance/dpa
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Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) reagiert auf eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und verbietet ab 1. Oktober die Mitnahme von E-Tretrollern in U-Bahnen und Straßenbahnen. Das teilte die VGF am Dienstag mit.

Der Grund: Die in den Elektrorollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus würden im Gegensatz zu beispielsweise Akkus von Pedelecs, also Fahrrädern mit Motor, nicht auf ihre mechanische Festigkeit überprüft. Dadurch sei das Brand- und Explosionsrisiko sowie das Risiko von austretendem Rauchgas höher.

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In Darmstadt gilt ein entsprechendes Verbot in Straßenbahnen und Bussen bereits seit 15. Juli. Das hessische Verkehrsministerium und der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hatten zunächst fälschlicherweise angegeben, die VGF sei das einzige Verkehrsunternehmen in Hessen, das die Verbotsempfehlung umsetze.

"Entscheidung nicht leichtgefallen"

Es sei keine leichte Entscheidung gewesen, heißt es in einer Mitteilung der VGF. Die Sicherheit der Fahrgäste stehe aber "über allen anderen Erwägungen". Man folge damit der Einschätzung von Expertinnen und Experten in der Nahverkehrs-Branche und dem Beispiel anderer großer Verkehrsunternehmen etwa in Berlin, Hamburg und München. Dort sei das Mitnahme-Verbot bereits umgesetzt.

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Wie die Mitnahme bisher geregelt war

Bisher galten für die Mitnahme der E-Scooter die gleichen Regeln wie für Fahrräder und Pedelecs: Demnach waren sie prinzipiell erlaubt, einen Anspruch auf die Beförderung gab es aber nicht. Zu bestimmten Zeiten konnte die Mitnahme zudem eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Rollstuhlfahrern und Kinderwägen wurde zudem Vorrang eingeräumt. Das gilt auch in Zügen und S-Bahnen der Deutschen Bahn sowie Verkehrsmitteln des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) und des Nordhessischen Verkehrsverbunds (NVV).

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Man bedauere es, wenn die Entscheidung "im Einzelfall zu individuellen Nachteilen führt". Ernstzunehmende Sicherheitsrisiken für seine Fahrgäste müsse ein Verkehrsunternehmen allerdings "nach bestem Wissen und Gewissen" ausschließen. Dazu sei die VGF rechtlich verpflichtet.

Bereits im Februar hatte sich der Branchenverband VDV für ein Verbot in Bussen und Bahnen ausgesprochen – eine Reaktion auf zwei Gutachten, die den E-Tretrollern mangelnde Sicherheitsstandards bescheinigten sowie Explosionen im öffentlichen Nahverkehr in unter anderem London, Madrid und Barcelona.

RMV will bundesweite Regelung

Der RMV reagierte am Dienstag überrascht und kritisierte die Entscheidung als Alleingang. Man verfolge die Branchen-Diskussion um die Akku-Probleme genau, teilte der Verkehrsverbund auf hr-Nachfrage mit. An den Regelungen zur Beförderung werde man aber nichts ändern. Stattdessen bevorzugt der RMV eine bundesweite Regelung.

E-Tretroller hätten eine hohe Relevanz als Verkehrsmittel für die sogenannte letzte Meile und eine nahtlose Vernetzung verschiedener Verkehrsmittel – auch über die Grenzen der Verbundsgebiete hinweg. "Es wäre für diese Fahrgäste nicht verständlich, wenn in einem Regionalzug beispielsweise in Aschaffenburg eine andere Mitnahmeregelung gilt als im selben Zug in Hanau", so der RMV.

Auch NVV gegen Verbot

Auch der NVV betonte gegenüber dem hr die Bedeutung von E-Scootern für die "letzte Meile" und sprach sich gegen ein flächendeckendes Mitnahmeverbot aus. Gerade in einer ländlich geprägten Region wie Nordhessen sei die Verknüpfung des Nahverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln wichtig.

Man habe sich intensiv mit einem Verbot der Elektroroller beschäftigt und halte die Empfehlung des VDV für vertretbar, aber nicht erforderlich. Bislang seien keine Fälle von brennenden E-Rollern in Bus und Bahn innerhalb des Verbundgebiets Nordhessen bekannt.  

Pedelecs und E-Rollstühle ausgenommen

Das Verbot bei der VGF betrifft ausschließlich E-Roller. Pedelecs, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile sind von der Regelung nicht betroffen, da ihre Akkus den Gutachten zufolge strengeren Sicherheitsanforderungen genügen.

Die VGF kündigte an, die Entwicklung für entsprechende "Elektrokleinstfahrzeuge" im Auge zu behalten – und deutete an, sich an einer Positivliste zu orientieren zu wollen, die der VDV plane.

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Redaktion: Anna Lisa Lüft

Sendung: hr-iNFO,

Quelle: mit Informationen von Marie-Cathérine Fromm, hessenschau.de, dpa/lhe

Ihre Kommentare Was halten Sie vom E-Scooter-Verbot in Frankfurter Bahnen?

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33 Kommentare

  • Ich halte garnichts davon, dann müsste man auch ebikes und e -Rollstuhl verbieten

  • Da haben die Entscheidungsträger mal wieder ohne Prüfung der Gegebenheiten ein Verbot erlassen.
    Wie viele E-Scooter sind in Deutschland in Verkehrsmitteln schon hochgegangen? M. W. n. keiner.
    Bei Pedelecs hat es aber wohl schon Zwischenfälle gegeben.
    Die Akkus der E-Scooter unterliegen teilweise strengeren Prüfungen als die der Pedelecs. Jeder E-Scooter wird vom TÜV untersucht und bei Mängelfreiheit erteilt das KBA eine ABE.
    Bei Pedelecs gibt es diese Prüfungen gar nicht.
    Es ist nicht verständlich, warum die Verkehrsgesellschaften sich an anderen Verkehrsgesellschaften orientieren, statt sich selbst mal mit der Materie zu beschäftigen.

  • Finde ich sehr gut!
    Sollte in ganz Deutschland gelten.

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