Tierseuche Hessen lockert Schweinepest-Auflagen
Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zeigt Erfolge, die Behörden lockern erste Maßnahmen. So können Schweinehalter in der Sperrzone 3 ihre Tiere wieder vermarkten.
Seit Monaten gelten in Hessen strenge Regeln nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest. Diese sollen nun schrittweise gelockert werden. Das teilte das Landwirtschaftsministerium am Donnerstag mit. Grund sei die bislang erfolgreich verfolgte Strategie zur Eindämmung der Tierseuche.
So wird in den kommenden Wochen in vielen Gebieten die Einzeljagd auf Wildschweine schrittweise wieder zugelassen. Auch die Forstwirtschaft wird wieder erlaubt und die Leinenpflicht für Hunde aufgehoben. "Möglich wird das unter anderem durch den fortschreitenden Bau von Festzaun rund um die sogenannten Kerngebiete", hieß es in einer Mitteilung.
Aufhebung des Jagdverbots bei festen Zäunen
Dort, wo feste Zäune eine Fortbewegung von Schwarzwild aus dem Kerngebiet heraus verhindern, empfiehlt das Landwirtschaftsministerium den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufhebung des Jagdverbots. Dies sei teilweise bereits ab sofort möglich, in anderen Gebieten ab dem 1. April. Eine grobe Übersicht gibt es online.
Die genauen Gebiete, in denen die Lockerungen gelten, veröffentlichen die Landkreise und kreisfreien Städte selbst per Allgemeinverfügungen. "Die Lockerungen werden nach und nach gelten. Sobald relevante neue Zaunstrecken stehen, können weitere Kompartimente freigegeben werden", teilte das Ministerium mit.
Sperrzone 3 wird aufgehoben
Sobald die Jagd freigegeben ist, können auch die Einschränkungen für forstwirtschaftliche Maßnahmen sowie die Leinenpflicht und das Wegegebot aufgehoben werden. Die in der Kommune geltenden Regeln zur Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit bleiben aber erhalten.
Zusätzlich soll die sogenannte Sperrzone 3 aufgehoben werden. Die EU-Kommission hat demnach einem Antrag Hessens zugestimmt. Somit werden besonders strenge Auflagen für Schweinehalter dort aufgehoben.
"Diese Entscheidung zeigt, dass die hessischen ASP-Bekämpfungsmaßnahmen international anerkannt werden", teilte das Ministerium mit. Für die betroffenen Schweinehalter bedeute dies eine enorme Entlastung. "Sie können ihre Schweine nun wieder vermarkten – wenn auch weiterhin unter anspruchsvollen Bedingungen."
Entschädigungen werden angeboben
Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU) bedankte sich für das Engagement: "Jägerinnen und Jäger haben uns bisher bei der Eindämmung der Tierseuche maßgeblich unterstützt, auch wenn nicht alle der notwendigen Maßnahmen für Begeisterung gesorgt haben. Daher gilt der Jägerschaft mein besonderer Dank."
In den freigegebenen Gebieten für die Schwarzwildjagd wird auch die Jagd auf Rotwild, Damwild und Rehwild grundsätzlich wieder erlaubt. Dazu müssen die geltenden Jagd- und Schonzeiten eingehalten werden. "Die Jägerinnen und Jäger sind nun besonders gefordert, den Schwarzwildbestand so weit wie möglich zu reduzieren", hieß es dazu.
Einige Landkreise im Seuchengebiet zahlen eine Entschädigung für erlegte Wildschweine, die nicht vermarktet werden können. Das Landwirtschaftsministerium plant nach eigenen Angaben diese Entschädigungen aufzustocken. "Das Land erstattet den Landkreisen die Hälfte von maximal 200 Euro Entschädigung pro erlegtem Wildschwein."