Afrikanische Schweinepest in Hessen: Das Wichtigste zum Virus

Am 15. Juni ist in Hessen zum ersten Mal ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest getestet worden. Der Ausbruch des Virus hat seitdem immer größere Folgen - vor allem für Schweinemastbetriebe in Südhessen.

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Der Landrat von Groß-Gerau meldet am Donnerstag, dass erneut rund 20 Schweine in einem Betrieb im Bereich Riedstadt (Groß-Gerau) getötet werden – wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Erst am Dienstag wurde bekannt, dass zwei andere Hausschweinbetriebe im Kreis Groß-Gerau betroffen sind. In einem Betrieb in Stockstadt mussten sogar mehr als 1.100 Schweine getötet werden, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Zuerst war das Virus bei einem Wildschwein nachgewiesen worden, das südlich von Rüsselsheim in der Nähe einer Landstraße gefunden worden war. Seitdem wurden 42 weitere Wildschweine im Landkreis Groß-Gerau positiv auf die Krankheit getestet.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Sie ist nicht heilbar und verläuft fast immer tödlich. Erkrankte Schweine leiden etwa unter Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen, Atemproblemen, Durchfall und Nasen- oder Hautblutungen. Meist sterben die Tiere innerhalb einer Woche.

Nein, Menschen können sich nicht mit der Schweinepest anstecken. Selbst der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch ist laut dem Landwirtschafsministerium kein gesundheitliches Risiko.

Das ASP-Virus kann direkt von Tier zu Tier übertragen werden oder indirekt über kontaminiertes Material wie in der Landwirtschaft genutzte Geräte, Futtermittel, Kleidung oder Jagdutensilien.

Das Virus ist sehr widerstandsfähig und kann im Fleisch infizierter Schweine lange überleben – in Parma-Schinken dem Landwirtschaftsministerium zufolge etwa ein Jahr, in tiefgefrorenen Schlachtkörpern viele Jahre. So ist eine Ausbreitung über große Zeiträume und Distanzen möglich.

Erstmals wurde die Afrikanische Schweinepest 1921 in Kenia beschrieben. Sie ist in Afrika, besonders südlich der Sahara, bei Warzenschweinen weit verbreitet. Diese Tiere erkranken selbst nicht, aber können das Virus verbreiten.

2007 gab es erste Fälle der ASP in Georgien, später in den Nachbarländern. Ab 2014 waren erste EU-Mitgliedsländer, vor allem im Osten, betroffen. 2020 gab es den ersten Fall in Deutschland in Brandenburg.

Das Ziel ist nach Angaben des hessischen Landwirtschaftsministeriums, die Seuche regional zu begrenzen. Um den Fundort des ersten infizierten Wildschweins ist eine Speerzone eingerichtet worden. Dort wird mithilfe von Spürhunden und Drohnen nach weiteren toten Wildschweinen gesucht. Rund 17.000 Hektar wurden so dem Ministerium zufolge bereits abgesucht. Nachdem weitere infizierte Wildschweine gefunden wurden, ist die Zone erweitert worden.

Elektrozäune sollen verhindern, dass erkrankte Tiere sich aus der betroffenen Zone herausbewegen.

Die betroffenen Hausschweinbetriebe werden von einer Schutz- und einer Überwachungszone umschlossen. Innerhalb dieser Zonen gelten besonders strenge Sicherheitsmaßnahmen, um die Seuche einzudämmen. Dazu zählt auch, dass die Schweine in von dem Virus betroffenen Betrieben getötet werden müssen.

In den Kreisen Groß-Gerau, Main-Taunus, Offenbach und Wiesbaden gibt es außerdem Bürgertelefone, die für Fragen rund um die Schweinepest erreichbar sind.

Ein Kadaverspürhund sucht eine Geruchsprobe.
Ein Kadaverspürhund sucht eine Geruchsprobe. Bild © picture-alliance/dpa

Die Schweinepestverordnung sagt: Sobald in einem Betrieb ein Fall der Afrikanischen Schweinepest nachgewiesen ist, müssen alle Tiere getötet werden. Das übernimmt eine Spezialfirma. Laut dem Landkreis Groß-Gerau werden die Schweine in den betroffenen Betrieben mit einer Elektrozange betäubt und anschließend getötet. Einige wenige Schweine hätten "notgetötet" werden müssen, um ihr Leiden zu vermeiden. Sie seien eingeschläfert worden.

Für Menschen ist die Schweinepest ungefährlich. Selbst infiziertes Fleisch zu essen, ist kein gesundheitliches Risiko. Werden Essensreste mit Schweinefleisch in der Natur entsorgt, kann sich das Virus aber weiter ausbreiten. Damit das Fleisch der infizierten Schweine gar nicht erst in die Lebensmittelkette gelangt, werden die getöteten Tiere in eine spezielle Beseitigungsanlage gebracht.

Hausschwein
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Halter von Schweinen, deren Betrieb innerhalb der Restriktionszone liegt, müssen sich an strenge Regeln halten. Dazu zählt zum Beispiel, dass sie ihre Tiere täglich auf Krankheitserscheinungen untersuchen und dem Veterinäramt des Kreises melden müssen, wenn Schweine krank sind. An den Ein- und Ausgängen der Ställe müssen Hände und Schuhe desinfiziert werden.

Schlachthöfe benötigen eine extra Genehmigung der Veterinärbehörden, um Schweine aus der ASP-Zone zu schlachten. Dem Hessischen Bauernverband zufolge ist das Problem für die betroffenen Schweinehalter neben der emotional belastenden Situation und der Ungewissheit auch, dass ihnen durch besondere Vorgaben zu Transport und Schlachtung höhere Kosten entstehen.

Abseits von der Schweinehaltung müssen Landwirte sicherstellen, dass keine Wildschweine auf ihren Äckern sind, bevor sie zum Beispiel pflügen. Ihre Arbeiten müssen auch vom Veterinäramt genehmigt werden. Insgesamt kämpfen zahlreiche Landwirte mit den Auflagen.

Deutschland verliert laut dem hessischen Landwirtschaftsministerium mit dem Ausbruch der ASP im eigenen Land den Status "seuchenfrei". Das hat häufig einen Exportstopp für Schweinefleisch in das Nicht-EU-Ausland zur Folge, denn der Export ist an bestimmte Gesundheitsauflagen geknüpft. Aktuelle Ausfuhrzertifikate, die für den Export ausgestellt werden, fordern, dass Deutschland komplett seuchenfrei sein muss. 

Wenn auf einem Hof die Afrikanische Schweinepest ausbricht, kann der Betrieb eine Entschädigung bekommen. Das ist im Tiergesundheitsgesetz geregelt. Zum Beispiel erhalten Landwirtinnen und Landwirte, deren Tiere auf behördliche Anordnung getötet wurden, auf Antrag eine Entschädigungszahlung – finanziert wird die je zur Hälfte durch die Tierseuchenkasse und das Land Hessen.

Das Landwirtschaftsministerium ruft dazu auf, beim Spazierengehen die Wege nicht zu verlassen. Außerdem gibt es in einigen Gebieten in den Landkreisen Groß-Gerau, Offenbach, Darmstadt-Dieburg sowie in Frankfurt eine Leinenpflicht für Hunde. So soll verhindert werden, dass Hunde Wildtiere aufschrecken.

Essensreste wie Fleisch oder Wurstbrote sollten auf keinen Fall in der Natur oder in offenen Mülleimern entsorgt werden. Darüber können sich ASP-Erreger gut verbreiten.

Redaktion: Katrin Kimpel

Sendung: hr1,

Quelle: hessenschau.de