Neue Fälle von Afrikanischer Schweinepest Zwei weitere Betriebe in Südhessen müssen ihre Schweine töten
Die Afrikanische Schweinepest weitet sich aus: Im Kreis Groß-Gerau sind zwei weitere landwirtschaftliche Betriebe betroffen. Einige kranke Tiere wurden bereits "notgetötet".
Alle Betriebe in Hessen müssen momentan ihre Schweine täglich auf Anzeichen auf die Krankheit untersuchen. Am Montagabend bestätigte sich der Virus-Verdacht in zwei weiteren Hausschweinbeständen, die in der Schweinepest-Sperrzone in Südhessen liegen, wie das Landwirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte.
Getroffen habe es einen Betrieb mit 17 und einen mit 170 Tieren. Einer davon liegt in Riedstadt, der andere ebenfalls im südlichen Bereich des Kreises. Damit sind die Betriebe nicht weit vom zuletzt betroffenen in Stockstadt entfernt. Die Schweine müssen nun getötet werden, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Insgesamt sind in Hessen bislang 43 Fälle von Afrikanischer Schweinepest bestätigt.
Fiebrige Tiere gemeldet
Der Landwirt des kleineren Betriebs hatte dem Veterinäramt am Montag ein totes Tier gemeldet, in dem anderem Betrieb waren dem Halter auffällig schwache Tiere aufgefallen, die versuchten sich zu kühlen - ein Anzeichen für Fieber.
Fachleute vom Veterinäramt nahmen umgehend Proben, deren Auswertung den Verdacht auf Afrikanische Schweinepest noch am Abend bestätigte. "Vor Ort mussten sogar Nottötungen vorgenommen werden, um unnötiges Leiden für die Tiere zu vermeiden", heißt es in der Mitteilung des Kreises.
Vier Betriebe in Südhessen betroffen
Zuvor war bereits zweimal ein Virusausbruch in Hessen bei Hausschweinen festgestellt worden: Anfang Juli in einem kleineren Betrieb bei Biebesheim und zuletzt in einem Mastbetrieb in Stockstadt (beide Groß-Gerau). Außerhalb von Mastbetrieben breitete sich das Virus in Südhessen zunehmend bei Wildschweinen aus.
Am vergangenen Mittwoch war die Schweinepest-Sperrzone nach dem Fund weiterer toter, mit Schweinepest infizierter Wildschweine ausgeweitet worden. Die aktuellen Virusausbrüche liegen ohnehin in der Sperrzone, an deren Zuschnitt ändert sich daher nichts. Die genaue Zone ist auf einer interaktiven Karte des Regierungspräsidiums Darmstadt zu erkennen.
Jagdverbot und Leinenzwang für Hunde
In der sogenannten infizierten Zone ist unter anderem die Jagd verboten, Hunde müssen an der Leine gehalten werden und es gelten Einschränkungen für die Landwirtschaft etwa bei der maschinellen Getreideernte. Außerdem sind Aufenthalte "zu Zwecken der Erholung" wie Wandern, Reiten, Radfahren nur auf befestigten und entsprechend gekennzeichneten Wegen erlaubt.