Am Frankfurter Flughafen verhaftet Verurteilter Schwarzfahrer muss ins Gefängnis
Weil er notorisch ohne Ticket unterwegs war und sich weigerte, eine vierstellige Strafe zu bezahlen, ist ein 51-Jähriger nun in Haft genommen worden. Geschnappt wurde der Mann durch Zufall.
Am Frankfurter Flughafen ist ein verurteilter Schwarzfahrer verhaftet und ins Gefängnis gebracht worden. Dort müsse der 51-Jährige eine viermonatige Ersatzfreiheitsstrafe verbringen, teilte die Bundespolizei am Dienstag mit.
Der Mann war im vergangenen Sommer vom Frankfurter Amtsgericht wegen notorischen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden. Da er nicht zahlte, wurde mit einem Haftbefehl nach ihm gesucht. Am Montag wurde der Mann im Rahmen einer Routinekontrolle am Flughafen entdeckt und verhaftet.
Ob Schwarzfahrer auch mit Gefängnisaufenthalten bestraft werden sollten, ist umstritten. Auch Justizminister Roman Poseck (CDU) hat den sogenannten Schwarzfahrer-Paragrafen im Strafgesetzbuch bereits infrage gestellt.
Justizminister erwägt Paragrafen-Streichung
"Persönlich halte ich zum Beispiel eine Streichung bzw. Veränderung der Strafvorschrift des Erschleichens von Leistungen, also des Schwarzfahrens, im Rahmen eines Entlastungskonzepts für die Justiz für erwägenswert", erklärte der CDU-Politiker im vergangenen Herbst. Es sei nicht zu verkennen, dass die Verfolgung von Straftaten nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs (StGB) "erhebliche und eben möglicherweise auch unverhältnismäßige Ressourcen bindet", sagte der Minister.
In dem erwähnten Paragrafen heißt es: Wer die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder ähnliches in der Absicht erschleiche, das Entgelt nicht zu entrichten, werde mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist demnach strafbar.