Das Bad Homburger Amtsgericht hat das Strafverfahren gegen einen Mitarbeiter eines Landwirtschaftsbetriebs wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vorläufig eingestellt.

Es gebe keine Hinweise darauf, dass der Mann das Töten eines Kitzes beim Mähen der Wiese billigend in Kauf genommen habe, sagte der Strafrichter. Der 26- jährige Angeklagte gab in dem Prozess an, der Eigentümer der Wiese habe ihm zugesichert, dass die Fläche vorab mit einer Drohne abgesucht worden sei. Das hatte sich jedoch danach als Fehlinformation an ihn herausgestellt.