Mordprozess Angeklagter gesteht tödliche Schüsse in Rüsselsheim
Ein Mann soll auf offener Straße in Rüsselsheim einen 45-Jährigen erschossen haben. Zum Prozessauftakt räumte er die tödlichen Schüsse ein. Einige Woche vor der Tat soll der später Getötete dem Angeklagten ein Ohrläppchen abgeschnitten haben.
Vor dem Darmstädter Landgericht hat am Donnerstag der Prozess gegen einen 41 Jahre alten Mann begonnen. Der Vorwurf lautet auf Mord.
Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft am 22. April 2024 in der Rüsselsheimer Waldstraße vor einem Lokal mehrfach auf einen 45-Jährigen geschossen haben. Dieser starb wenige Tage später im Krankenhaus.
Laut der Anklage hatten sich die Männer um ihre Dealer-Reviere für Kokain gestritten. Zwei Monate vor den Schüssen soll der später Getötete dem Angeklagten das rechte Ohrläppchen abgeschnitten haben. Der Angeklagte habe diese Körperverletzung, so die Staatsanwaltschaft, als ehrverletzend angesehen.
Angeklagter: "Er war ein böser Mensch"
Zum Prozessauftakt gab der 41 Jahre alte Angeklagte die Tat zu. Die Begründung blieb allerdings unklar. Das Opfer sei "ein böser Mensch" gewesen, sagte der Angeklagte mehrfach. Er habe allerdings nie vorgehabt, den Mann zu töten, betonte er.
Im Laufe des ersten Verhandlungstages wurden außerdem mehrere Zeugen angehört. Dabei ging es vor allem darum, den genauen Tathergang zu rekonstruieren.
Ohrläppchen abgeschnitten
Am Tattag soll der Angeklagte dem Opfer laut Staatsanwaltschaft vor einem Café aufgelauert und ihn erschossen haben, um im Milieu wieder ernst genommen zu werden. Im Prozess vorgeführte Überwachungsvideos zeigten, wie das Opfer von einem vermummten Mann verfolgt und beschossen wurde.
Der Angeklagte gab an, dass er vom Opfer bedroht worden sei. Kurz bevor ihm das Ohrläppchen abgeschnitten wurde, sei er von dem Mann und vier Komplizen verprügelt worden. Seinen Drogenhandel erklärte er damit, dass er durchs Dealen seinen eigenen Konsum finanziert habe.
Am Tatmorgen habe er mit dem 45-Jährigen reden wollen, aber dieser habe in Richtung Hosenbund gegriffen, weswegen er auf ihn ohne Tötungsabsicht geschossen habe. "Nachdem er weggelaufen ist, mich weiter beschimpft und bedroht hat, habe ich weiter geschossen", erklärte der 41-Jährige vor Gericht.
Ein Zeuge, der mit dem Opfer unmittelbar vor den Schüssen vor dem Café sprach, sagte aus, dass dieser nicht in Richtung Hosenbund gegriffen habe, als der Schütze plötzlich auftauchte.
Europaweiter Haftbefehl wegen Mordes
Der Täter war vor einem Jahr vom Tatort geflohen, nach ihm wurde zeitweise auch mit einem Hubschrauber gesucht. Einen Monat später wurde der Angeklagte dann in Schweden festgenommen und im Juni nach Deutschland ausgeliefert.
Der Festnahme des Mannes ging eine intensive Ermittlungsarbeit voraus. Über 30 Beamtinnen und Beamten ermittelten in dem Fall. Dabei erhärtete sich der Verdacht, dass der Beschuldigte sich ins Ausland abgesetzt haben könnte. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt erwirkte deshalb einen europaweiten Haftbefehl wegen Mordes.
Für das Verfahren sind bislang sieben Verhandlungstage angesetzt. Am 6. Mai soll der Prozess fortgesetzt werden.