Attacken auf Firmenchef in Vellmar Auftraggeber und Auftragsmörder zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt
Nach zwei Mordaufträgen gegen seinen Chef ist ein 56-Jähriger vom Kasseler Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Opfer überlebte schwer verletzt. Auch der Mann, der einen der Aufträge ausführte, muss lebenslang ins Gefängnis.
Ein Mann, der zwei Mal den Mord an seinem Arbeitgeber in Auftrag gab, muss lebenslang in Haft. Das Landgericht Kassel verurteilte den 56-Jährigen am Dienstag wegen versuchten Mordes in zwei Fällen und gefährlicher Körperverletzung sowie gewerbsmäßiger Untreue in 239 Fällen.
"Die Kammer ist davon überzeugt, dass es einen Mordauftrag gab", sagte der Vorsitzende Richter Erik Geisler. Er attestierte dem Angeklagten eine "unglaubliche kriminelle Energie".
Fast 20 mal mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen
Der 24 Jahre alte Mann, der den zweiten Mordversuch ausführte, wurde wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung ebenfalls zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht beschrieb die Tat als "besonders brutal".
Er habe innerhalb von vier Minuten massive Gewalt gegen den Körper des Opfers - insbesondere gegen den Kopf - ausgeübt, indem er nach eigenen Angaben 19 Mal mit einem Hammer und zudem mit einem Schlagstock auf den Mann eingeschlagen habe, schilderte Geisler. Ein Handy in der Nähe des Opfers habe der Angeklagte weggetreten, um zu verhindern, dass der schwerverletzte Mann noch gerettet werden könne. "Da ist ein Tötungsvorsatz nicht zweifelhaft."
Opfer konnte noch Polizei alarmieren
Das Opfer ist geschäftsführender Gesellschafter eines in Vellmar (Kassel) ansässigen Unternehmens, bei dem der 56-Jährige als angestellter Geschäftsführer tätig war. Sein Arbeitgeber war bei dem zweiten Mordversuch im Juni 2021 auf dem Gelände der Firma angegriffen und lebensgefährlich verletzt worden.
Das Opfer habe sich glücklicherweise noch zum Festnetztelefon schleppen und selbst die Polizei verständigen können, erklärte Geisler. Mit Heimtücke und Habgier seien aus Sicht des Gerichtes zwei Mordmerkmale erfüllt.
Keine besondere Schwere der Schuld
Die besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht - anders als von der Staatsanwaltschaft gefordert - in beiden Fällen nicht fest, da das Opfer überlebt habe und es sich somit letztlich doch nur um eine Versuchstat handle.
Gut zwei Monate vor dem zweiten Angriff hatte es bereits eine Attacke mit einer Eisenstange auf das Opfer gegeben, bei der der Mann Platzwunden erlitten hatte. Der Mann sei infolge der Attacken bis heute physisch und psychisch beeinträchtigt, sagte Richter Geisler.
Rund 205.000 Euro veruntreut
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 56 Jahre alte Auftraggeber in der Zeit von Januar 2018 bis Oktober 2020 insgesamt rund 205.000 Euro veruntreut hatte. Neben der Haftstrafe ordnete das Gericht am Dienstag die Einziehung des veruntreuten Geldbetrages an.
Um die Entdeckung dieser Taten zu verhindern, habe der Angeklagte über Mittelsmänner den Mord an seinem Arbeitgeber und Geschäftspartner beauftragt. Nachdem ein erster Versuch gescheitert war, erteilte der 56-Jährige nach Auffassung des Gerichts ein zweites Mal den Auftrag.
"Überragendes Interesse am Taterfolg"
Auch soll der 56-Jährige einen Aufhebungsvertrag gefälscht haben, um sich durch eine Abfindungs- und Sonderzahlung weitere 200.000 Euro zu erschleichen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zudem vorgeworfen, gewusst zu haben, dass das Opfer ihn in seinem Testament mit einem sechsstelligen Betrag bedacht hatte. Ob er davon tatsächlich gewusst habe, sei unklar, sagte Richter Geisler am Dienstag. Er habe aber wohl darauf gehofft. "Der Angeklagte hatte ein überragendes Interesse am Taterfolg", lautete sein Fazit.
Dessen Aussage, er habe das Opfer mit den Angriffen nicht töten lassen, sondern lediglich zum Rückzug aus der Firma bewegen wollen, sei nicht glaubhaft. "Wie will man denn steuern, jemanden so zu verletzen, dass er sich zurückzieht?", fragte Geisler.
Weitere Verurteilungen
Neben dem Auftraggeber und dem Auftragsmörder bei der zweiten Tat standen vier Angeklagte vor Gericht, die an der Planung der Taten mitgewirkt beziehungsweise sie verübt haben.
Die erste Attacke sollen drei Männer ausgeführt haben, von denen einer noch nicht gefasst wurde. Einer dieser Täter wurde wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, der andere wegen versuchten Mordes zu vier Jahren.
Ein Mittelsmann muss wegen Anstiftung zu versuchtem Mord 13 Jahre in Haft, ein weiterer Mittelsmann wurde wegen Beihilfe und gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.
Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 04.04.2023, 16.45 Uhr
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