Frankfurter Ex-Oberbürgermeister prüft Revision Peter Feldmann im AWO-Korruptionsprozess zu Geldstrafe verurteilt
Das Frankfurter Landgericht hat den abgewählten Oberbürgermeister Feldmann kurz vor Weihnachten verurteilt. Er muss eine Geldstrafe von 21.000 Euro und einen Wertersatz zahlen. Er gilt als vorbestraft, falls das Urteil Bestand hat.
Der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann ist im Korruptionsprozess vor dem Frankfurter Landgericht wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen verurteilt worden. Wie die Richter am Freitag (23.12.2022) verkündeten, muss der SPD-Politiker eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 175 Euro und einen Wertersatz in Höhe von 5.989 Euro zahlen.
Insgesamt kommen auf Feldmann damit Kosten in Höhe von 26.989 Euro sowie die Verfahrenskosten zu. Durch das Urteil mit mehr als 90 Tagessätzen gilt der ehemalige Rathaus-Chef als vorbestraft - sofern es rechtskräftig wird.
Staatsanwaltschaft forderte höhere Geldstrafe
Die Geldstrafe von 21.000 Euro liegt unter der Forderung der Staatsanwaltschaft: Diese hatte zuvor eine Geldstrafe von 31.500 Euro gefordert, aufgeteilt in 180 Tagessätzen zu je 175 Euro und einen Wertersatz von 5.989 Euro. Auch sie sah es in ihrem Plädoyer als erwiesen an, dass sich Feldmann in zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gemacht hatte.
Feldmanns Verteidiger hingegen hatten auf Freispruch plädiert und betont, dass Feldmann nicht unzulässig Einfluss auf die städtische Politik genommen habe. Der 64-Jährige hatte vor Gericht zuletzt immer wieder betont, er sei nicht korrupt und "habe in keine Kasse gegriffen".
Gericht: "Unrechtsvereinbarung" zwischen AWO und Feldmann
Die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht ging in ihrer Urteilsbegründung davon aus, dass es zwischen Feldmann und Hannelore Richter spätestens 2012 zu einer "Unrechtsvereinbarung" gekommen ist. Richter war damals als Sonderbeauftragte bei der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (AWO) tätig.
Seinerzeit habe die AWO dem frisch gewählten Oberbürgermeister auf dessen Betreiben eine Rückkehrgarantie gegeben - und zwar für den Fall, dass er nicht wiedergewählt werden oder sein Amt frühzeitig niederlegen sollte. Dabei handelte es sich laut Gericht bereits um einen Vorteil, dass Feldmann keinen Anspruch auf so eine Vereinbarung gehabt habe.
Gericht: Feldmann als Fürsprecher "angefüttert"
Diese Entscheidung habe Hannelore Richter gegen den Willen der damaligen Geschäftsführung der AWO Frankfurt durchgedrückt. Damals habe Richter damit begonnen, Feldmann immer wieder "anzufüttern", um ihn als "Fürsprecher" zu sichern.
Anders sei auch nicht zu erklären, dass Feldmanns damalige Freundin und spätere Ehefrau Zübeyde auf Richters Betreiben als Leiterin einer deutsch-türkischen Kita angestellt wurde - obwohl ihr damals sowohl die formale Qualifikation als auch die notwendige Berufserfahrung fehlten.
Es sei "wenig nachvollziehbar", dass eine solche Einstellungszusage "nach einem kurzen Gespräch" erfolgte, wenn es keine Hintergedanken gegeben hätte, erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer, Werner Gröschel.
Gericht: Aussagen wenig glaubwürdig und "lebensfremd"
Aussagen von Richter - die im Prozess als Zeugin gehört wurde - wonach der kulturelle Hintergrund und die Sprachkenntnisse von Zübeyde Feldmann ausschlaggebend für die Einstellung gewesen seien, wertete das Gericht als wenig glaubwürdig.
"Mir kann keiner erzählen, dass es im Rhein-Main-Gebiet, einem Ballungsraum mit 4,5 Millionen Einwohnern, keine zweite geeignete Person gegeben hätte." Es sei zudem "lebensfremd" anzunehmen, dass Feldmann zwar am selben Tisch saß, von der Einstellungsabsprache aber nichts mitbekommen haben will.
Eindruck heimlicher Absprache
Gröschel verwies zudem darauf, dass es für Feldmann leicht gewesen wäre, Zweifel an seiner Redlichkeit im Zusammenhang mit der Einstellung seiner späteren Frau zu vermeiden. Dazu hätte er lediglich die Kommunalaufsicht informieren müssen. So entstehe der Eindruck einer heimlichen Absprache.
Als zweiten Fall von Vorteilsannahme wertete das Landgericht das Sammeln von Wahlkampfspenden für Feldmann durch Hannelore Richter. Grundsätzlich sei dies zwar zulässig, im vorliegenden Fall sei die Einwerbung von Spenden aber als Teil der fortlaufenden "Unrechtsvereinbarung" zwischen Feldmann und Richter zu werten. Die Unterstützung im Wahlkampf habe darauf abgezielt, Feldmann im Amt zu halten und der AWO gegenüber gewogen zu halten.
Gericht: Anschein der Käuflichkeit bereits strafbar
Gröschel betonte, dass es für die Strafbarkeit nicht darauf ankomme, dass seitens des Vorteilsnehmers eine Gegenleistung erbracht werde. Das Strafgesetz schütze das Vertrauen in die Lauterkeit der öffentlichen Verwaltung. Dementsprechend sei es schon strafbar, wenn der Anschein der Käuflichkeit entstehe. Dies sei im vorliegenden Fall gegeben.
Denn bereits vor der Wiederwahl Feldmanns 2018 hätten sich Probleme der AWO mit der Stadt Frankfurt im Zusammenhang mit Kosten für die Flüchtlingsunterbringung abgezeichnet. Schon zwei Tage nach Beginn seiner zweiten Amtszeit habe Richter sich deshalb an Feldmann gewandt und um ein Treffen gebeten, sagte Gröschel.
Ihre Bemerkung, er solle am besten das Sozialdezernat an sich nehmen, sei "außerhalb jeglicher Normalität" gewesen. Feldmann forderte später die Sozialdezernentin zu einer Einigung mit der AWO auf.
Feldmann lässt Revision offen
Zu Feldmanns Ungunsten wirkte sich aus Sicht des Gerichts unter anderem der lange Zeitraum aus, den die "Unrechtsvereinbarung" andauerte. Zudem müsse die Vorbildfunktion des Oberbürgermeisteramtes berücksichtigt werden. Strafmindernd berücksichtigte das Gericht, dass Feldmann nicht vorbestraft ist, die Initiative in der Regel von Hannelore Richter ausgegangen sei und Feldmann Rückzahlungen geleistet habe.
Feldmann selbst kündigte nach der Urteilsverkündung am Freitag an, dass er eine Revision prüfen werde. Im Gespräch mit dem hr sagte er, er werde sich dies "in Ruhe überlegen". Mit einer Revision würde der Fall vor dem Bundesgerichtshof landen.
Das Verfahren um Feldmann steht in Zusammenhang mit der millionenschweren AWO-Affäre bei den Kreisverbänden Frankfurt und Wiesbaden. Die frühere Wiesbadener AWO-Geschäftsführerin Hannelore Richter hatte Feldmann immer wieder mit SMS-Nachrichten, die in dem Verfahren verlesen wurden, zur Unterstützung aufgefordert. Gegen sie wird wegen Vorteilsgewährung ermittelt.
Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 23.12.2022, 19.30 Uhr
Ende der weiteren InformationenAnmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Beitrags hieß es, eine mögliche Revisionsverhandlung würde vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden. Diese Angabe war falsch. Richtig ist, dass der Fall bei einer Revision vor dem Bundesgerichtshof landen würde. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.