Landgericht Gießen Ayleens Mörder muss nächste Woche erneut vor Gericht
Nach dem Urteil wegen Ermordung der 14 Jahre alten Ayleen muss der Täter wieder vor Gericht erscheinen. Dabei geht es um einen zweiten Fall, der mitangeklagt war - und um seine Sicherungsverwahrung.
Mehr als ein Jahr nach dem Schuldspruch muss der Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg ab kommender Woche erneut vor Gericht.
Hintergrund des Prozesses, der am 3. Februar vor dem Landgericht Gießen beginnt, ist ein vorangegangener Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH). Dieser hatte die Verurteilung des Mannes wegen Mordes zwar für rechtskräftig erklärt, zugleich aber festgestellt, dass über die im ersten Prozess gegen ihn verhängte Sicherungsverwahrung neu entschieden werden muss.
Leiche im Teufelsee gefunden
Der mittlerweile 32-jährige Mann aus Waldsolms (Lahn-Dill) und Ayleen aus Gottenheim in der Nähe von Freiburg hatten sich über das Internet kennengelernt. Nach ersten Kontakten hatte der Mann die Jugendliche massiv bedrängt, Nacktfotos von ihr gefordert und sie damit erpresst.
Am 21. Juli 2022 hatte der Mann dann Ayleen in Gottenheim abgeholt, sie in ein Waldstück bei Langgöns (Gießen) gebracht und dort getötet. Ayleens Leiche wurde einige Tage später im Teufelsee in der Wetterau gefunden.
Vorwurf wegen Verdacht des sexuellen Missbrauchs
Das Landgericht Gießen hatte den Mann im September 2023 unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung und Nötigung sowie wegen des Beschaffens kinderpornographischer Inhalte zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Sicherungsverwahrung an.
In dem neuen Prozess ist der Mann nun wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt angeklagt, wie die Staatsanwaltschaft Gießen mitteilte. Er soll während eines Videotelefonats mit einer 13-Jährigen onaniert haben.
Neuer Prozess nach Änderung des Strafrahmens
Zudem geht es in dem neuen Verfahren erneut um den Vorwurf, der Mann habe sich kinderpornographische Inhalte beschafft. Laut Bundesgerichtshof wurde er für diesen Vorwurf zwar rechtskräftig verurteilt - der BGH hatte in diesem Fall jedoch die Einzelstrafe von zwei Jahren und drei Monaten aufgrund einer gesetzlichen Absenkung des Strafrahmens aufgehoben.
Deshalb müsse eine andere als Schwurgericht zuständige Kammer des Landgerichts Gießen die Einzelstrafe für den Vorwurf neu verhandeln, hatte der BGH erklärt.
Weitere schwere Straftat muss für Sicherungsverwahrung vorliegen
Für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung gelten bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehört, dass neben Mord eine weitere schwere mutmaßliche Straftat vorliegt, die eine empfindliche Freiheitsstrafe nach sich zieht. Zudem muss gutachterlich attestiert sein, dass ein Angeklagter einen Hang zu weiteren erheblichen Straftaten hat.