Oberlandesgericht Frankfurt Rechtsstreit des Babenhäuser Doppelmörders mit Land: Urteil im Dezember

Ein Zivilstreit zwischen Andreas Darsow und dem Land Hessen wird in zweiter Instanz verhandelt. Der Doppelmörder wehrt sich gegen die Zahlung von 70.000 Euro Schadenersatz. Ein Urteil soll Anfang Dezember fallen.

Andreas Darsow vor Gericht.
Andreas Darsow (Mitte) vor Gericht. Bild © picture-alliance/dpa
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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat sich am Dienstag mit den Folgen eines Doppelmordes in Babenhausen (Darmstadt-Dieburg) befasst. Dort war 2009 ein Ehepaar erschossen worden. Die geistig behinderte Tochter überlebte schwer verletzt, nachdem zweimal auf sie geschossen worden war.

Sie ist seither in einem Pflegeheim untergebracht. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt. Das wird am 6. Dezember verkündet, wie die zuständige Richterin am Dienstag sagte.

Das Land Hessen will sich die Kosten für die Versorgung der Frau zurückzahlen lassen und verlangt Schadenersatz vom verurteilten Mörder Andreas Darsow. Der Mann lebte damals als Nachbar neben der Opferfamilie.

Neue Beweisaufnahme bereits abgelehnt

In erster Instanz verurteilte das Landgericht Darmstadt im März vergangenen Jahres Darsow zu einer Zahlung von knapp 70.000 Euro. Das Gericht lehnte außerdem eine neue Beweiserhebung im Mordfall ab, weil es von der Schuld des Beklagten überzeugt war.

Der inzwischen 54 Jahre alte Familienvater legte dagegen Berufung ein, weshalb der Zivilstreit nun in zweiter Instanz vor der Außenstelle des OLG in Darmstadt verhandelt wurde.

Darsow beteuert Unschuld

Sollte das OLG das Urteil der ersten Instanz bestätigen, müsste Darsow zum einen die Summe an das Land zahlen, zum anderen wäre damit ein Wiederaufnahmeverfahren vom Tisch. Sollte Darsow die Forderung nicht zahlen müssen, sieht sein Verteidiger Gerhard Strate eine gute Chance, dass das Verfahren wieder aufgenommen wird.

Strate kündigte an, in die Revision gehen zu wollen, falls es nicht zu einer neuen Beweisaufnahme kommen sollte. Werde die Revision nicht zugelassen, werde man Beschwerde dagegen einlegen.

Darsow bestreitet bis heute die Tat und kämpft seit Jahren mit seinem Verteidiger für einen neuen Strafprozess. Das Landgericht Darmstadt verurteilte ihn 2011 in einem Indizienprozess wegen Mordes und Mordversuchs.

Doppelmord wegen Lärmbelästigung

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im April 2009 seinem Nachbarn nach einem jahrelangen Streit aufgelauert und ihn mit einer Waffe mit selbst gebautem Schalldämpfer erschossen hatte. Anschließend war er dem Urteil zufolge in das Haus gegangen und hatte die schlafende Ehefrau mit zwei Schüssen in den Kopf getötet, schließlich hatte er demnach auf die behinderte Tochter geschossen.

Darsow habe sich immer wieder über Lärmbelästigung durch seine Nachbarn beschwert, so das Gericht damals. Als Motiv für den Doppelmord nannte das Gericht: Darsow habe die Lärmquelle "auslöschen" wollen.

Nach dem Urteil im Zivilstreit im Frühjahr 2022 kündigte Darsows Frau an, dass wie weiter um ein Wiederaufnahmeverfahren kämpfen werde. In einem neuen Strafprozess würde sich "ein ganz anderes Bild" ergeben, mit "Sachen, die wir noch im Hintergrund haben", sagte Anja Darsow im März vergangenen Jahres.

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Sendung: hr-iNFO, 07.11.2023, 6 Uhr

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Quelle: hessenschau.de/Meliha Verderber, Raphael Stübig, dpa/lhe