"Keine Tötungsabsicht" Beschuldigte gesteht Giftanschlag an der TU Darmstadt
Bislang hatte die Studentin zu den Vorwürfen geschwiegen, nun legte die Angeklagte vor dem Darmstädter Landgericht ein Geständnis ab. Sie habe an der Universität Chemikalien in Getränke gemischt, jedoch niemanden töten wollen.
Im Prozess um den Giftanschlag an der TU Darmstadt hat die 33 Jahre alte Beschuldigte die Tat gestanden. Nachdem die ehemalige Studentin an den ersten sechs Verhandlungstagen vor dem Darmstädter Landgericht zu den Vorwürfen geschwiegen hatte, teilte sie am Dienstag über ihren Anwalt mit: Sie habe in der Tatnacht im August 2021 in Teeküchen am Campus Lichtwiese einen Chemikalienmix in mehrere Wasserkanister und Milchtüten gemischt.
Keine Tötungsabsicht
Als Begründung ließ die Frau aus Mainz erklären, dass sie Stimmen gehört und sich von Angehörigen des Fachbereichs Materialwissenschaften verfolgt gefühlt habe. Sie habe den Kollegen deshalb "eine Lektion erteilen" wollen, las der Verteidiger aus der Erklärung vor. Sie habe jedoch nicht die Absicht gehabt, jemanden zu töten oder dauerhaft zu schädigen.
Bromanilin verwendet
Sie sei davon ausgegangen, dass das von ihr unter anderem verwendete Bromanilin in geringer Dosis ungefährlich sei. Auf dem Gefäß habe nur das Gefahrensymbol für reizende Stoffe gestanden. Bromanilin stört die Sauerstoffversorgung der Organe.
Die sieben Menschen, die die Getränke mit den untergemischten Chemikalien zu sich genommen hatten, mussten nach der Tat wegen Vergiftungssymptomen behandelt werden, ein 30 Jahre alter Mann schwebte kurzzeitig in Lebensgefahr.
Erkannt, dass sie krank sei
Inzwischen habe sie erkannt, dass sie krank sei, ließ die Beschuldigte vor Gericht erklären. Seit sie Medikamente nehme, höre sie keine Stimmen mehr und fühle sich nicht mehr verfolgt.
Der psychiatrische Gutachter Sergiy Davydenko von der Universität Mainz bestätigte vor Gericht, dass die Frau eine paranoide Schizophrenie mit akustischen Halluzinationen habe. Nach seiner Diagnose waren die Steuerungsfähigkeit bei ihr zur Tatzeit komplett und die Einsichtsfähigkeit teilweise aufgehoben.
Gutachter: "Keine Alternative" zur geschlossenen Psychiatrie
Weil die beschuldigte Frau unter der psychischen Krankheit leidet, handelt es sich bei dem Prozess nicht um einen klassischen Strafprozess, sondern um ein Sicherungsverfahren.
Es kann somit keine Geld- oder Freiheitsstrafe gegen die Frau verhängt werden. Stattdessen geht es darum, ob sie für eine mehrjährige Therapie in einer geschlossenen Fachklinik für Psychiatrie untergebracht wird. Seit Anfang September 2021 befindet sich die ehemalige Studentin bereits in einer psychiatrischen Klinik.
Nach der Einschätzung des forensischen Psychiaters Davydenko gebe es zur mehrjährigen Unterbringung in einer geschlossenen Fachklinik "keine Alternative", weil die Frau ihre Therapie erst anfange. Die Medikation habe die Symptome reduziert, müsse aber noch optimiert werden, sagte der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.
"Mammut-Prozess" bis Anfang Februar
Das Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt gilt mit insgesamt 150 Zeuginnen und Zeugen als "Mammut-Prozess". Noch bis Anfang Februar 2023 sind acht Verhandlungstage angesetzt.
Sendung: hr-iNFO, 29.11.2022, 12:00 Uhr
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