Betrug mit PCR-Tests in Gießen Anklage gegen zwei Ex-Mitarbeiter eines Corona-Testcenters

Zwei ehemalige Mitarbeiter eines Corona-Testcenters in Gießen sind angeklagt worden. Sie sollen mit gefälschten PCR-Tests knapp 15.000 Euro eingenommen haben.

Die Worte "Eingang PCR-Test" sind mit gelber Farbe am Eingang vor einem Corona-Testzentrum auf die Straße gemalt worden. (dpa)
Die Angeklagten sollen PCR-Tests gefälscht haben (Archivfoto). Bild © dpa
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Gewerbsmäßiger Betrug und gewerbsmäßige Fälschung in 185 Fällen – so lautet der Vorwurf der Gießener Staatsanwaltschaft, wie die Behörde am Freitag dem hr bestätigte. Zuerst hatte die Gießener Allgemeine Zeitung über die Anklage berichtet.

Die beiden 43 und 27 Jahre alten Angeklagten hatten laut Staatsanwaltschaft in einem Corona-Testcenter am Berliner Platz in Gießen gearbeitet. Dort sollen sie PCR-Tests gemacht und mit jeweils fast 80 Euro abgerechnet haben.

185 Kunden seien Testergebnisse übermittelt worden, ohne dass ein Resultat aus dem Labor vorlag. Die Testergebnisse sollen gefälscht worden sein. Die Einnahmen: knapp 15.000 Euro.

Ermittlungen nach Hinweis eines Zeugen

Im Mai 2021 war die mutmaßliche Betrugsmasche durch einen Zeugenhinweis aufgeflogen. Die Gießener Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft nahmen Ermittlungen auf.

Bei Durchsuchungen wurde unter anderem ein mutmaßlich gefälschter Laborbericht gefunden. Der 43 Jahre alte Angeklagte soll die Vorwürfe von Anfang an eingeräumt haben. Gegen seinen 27 Jahre alten Ex-Kollegen sollen belastende E-Mails vorliegen.

Den Männern droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe. Mit dem Prozessbeginn sei nicht vor Frühsommer zu rechnen, sagte Staatsanwalt Spieler. Verhandelt wird am Amtsgericht in Gießen.

Keine Ermittlungen mehr gegen zwei weitere Verdächtige

Der Verdacht gegen zwei weitere Verdächtige hat sich inzwischen zerschlagen: Gegen den 50 Jahre alten Betreiber des Testcenters sowie die 38 Jahre alte Ex-Freundin eines Angeklagten werde nicht mehr ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Es habe sich "kein hinreichender Tatverdacht auf eine irgendwie geartete Beteiligung" ergeben. 

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Sendung: hr1, 27.01.2023, 16.00 Uhr

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Quelle: hessenschau.de/Alexander Gottschalk