Bewährung für Vater gefordert
Nach dem Tod eines Babys durch ein Schütteltrauma hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für den Vater gefordert.
Es handle sich rechtlich gesehen um eine Körperverletzung mit Todesfolge, allerdings in einem minder schweren Fall, sagte die Staatsanwältin am Dienstag bei ihrem Plädoyer im Frankfurter Landgericht. Der Vater habe das Baby aus Überforderung und Überanstrengung geschüttelt. Der Anwalt des 52-Jährigen hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil soll am 9. Dezember verkündet werden.