Granaten und Splitterbombe im Wohngebiet Bewährungsstrafe wegen Waffenbesitz in Frankfurt - Anschlagsplan nicht erwiesen

Ein 28 Jahre alter Mann ist von dem Vorwurf freigesprochen worden, einen Umsturz geplant zu haben. Wegen unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen erhielt er eine Bewährungsstrafe.

Polizisten durchsuchen eine Wohnung in Bergen-Enkheim.
Polizisten durchsuchen eine Wohnung im Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim. Bild © Keutz TV
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Das Landgericht Frankfurt hat am Freitag einen 28-Jährigen unter anderem wegen des unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Dass er einen rechtsextremen Anschlag geplant haben soll, konnte im Verfahren allerdings nicht erwiesen werden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Für diesen wurde er nicht verurteilt.

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Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der 28-Jährige aus stillgelegten Munitionslagern der Wehrmacht illegal mehrere Schusswaffen und teils funktionsfähige Sprengkörper besorgt hatte.

Ermittler fanden bei einer Razzia in einem Mehrfamilienhaus im Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim mehrere zündfähige Granaten. Außerdem wurden in insgesamt drei Waffenlagern eine vollautomatische Maschinenpistole, eine amerikanische Fliegerbombe, die mit 68 Kilo Sprengstoff geladen werden kann, sowie eine Splitterbombe entdeckt. Da die Splitterbombe scharf war, musste sie der Kampfmittelräumdienst mitten im Wohngebiet kontrolliert sprengen. Auch diverse NS-Devotionalien wurden gefunden.

Anklage wegen Anschlagsplan nicht bewiesen

Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann auch wegen der Planung eines rechtsextremen Anschlags an, was aber im Prozess nicht erwiesen wurde. Demnach soll er bis zum April 2023 den Sturz der demokratischen Grundordnung in Deutschland geplant haben.

Für einen nicht näher bestimmten sogenannten Tag X habe er geplant, ihm unliebsame Gruppen mit Waffengewalt zu bekämpfen. Ziel des Anschlags sollten Muslime, Juden, Grünen-Politiker und Menschen aus der LGBTQ-Bewegung werden.

Sendung: hr INFO,

Quelle: hessenschau.de, AFP