BGH weist Revision zurück Terror-Urteil gegen Bundeswehroffizier Franco A. rechtskräftig
Das Urteil gegen den ehemaligen Bundeswehroffizier Franco A. aus Offenbach wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ist rechtskräftig. Der BGH wies einen Antrag auf Revision zurück.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des früheren Bundeswehroffiziers Franco A. wegen eines beabsichtigten Terroranschlages bestätigt. Die Revision des Angeklagten gegen die verhängten fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe sei als offensichtlich unbegründet verworfen worden, teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit.
"Die auf seine Sachrüge gebotene Nachprüfung des Urteils hat weder im Schuldspruch noch im Strafausspruch einen ihm nachteiligen Rechtsfehler ergeben", hieß es. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt rechtskräftig.
Verteidigung hatte Freispruch gefordert
Das OLG hatte Franco A. vor mehr als einem Jahr unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, unerlaubten Waffenbesitzes und Betrugs verurteilt.
Die Richter waren überzeugt, dass der damals 33-jährige Bundeswehroffizier aus Offenbach den festen Entschluss gefasst hatte, Angriffe auf hochrangige Politiker und Personen des öffentlichen Lebens zu verüben. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert und von einem "hochpolitischen Verfahren" gesprochen.
Franco A. führte Doppelleben als syrischer Flüchtling
Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und ein monatelanges Doppelleben geführt. Als angeblicher Flüchtling hatte er laut Anklage auch Sach- und finanzielle Leistungen erhalten - daher war es auch um einen Betrugsvorwurf gegangen.
Die Scheinidentität flog auf, als Franco A. im Februar 2017 am Wiener Flughafen festgenommen wurde. Dort wollte er eine demnach eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen.
Sendung: hr-iNFO, 23.8.2023, 15.30 Uhr
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