Lebenslange Haft BGH bestätigt Urteil gegen Amokfahrer von Volkmarsen
Die lebenslange Haftstrafe für den Amokfahrer vom Rosenmontagsumzug in Volkmarsen ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dennoch wird der Fall wieder vor dem Landgericht Kassel landen.
Vor drei Jahren raste ein Autofahrer in Volkmarsen (Waldeck-Frankenberg) beim Rosenmontagszug ungebremst in eine Menschenmenge. Fast 90 Menschen, darunter 26 Kinder, wurden bei der Attacke teilweise schwer verletzt. Wegen Mordversuchs wurde der Mann im November 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karsruhe am Freitag entschied.
Die Richter verwarfen die Revision des zum Tatzeitpunkt 29-jährigen Mannes in den meisten Teilen und bestätigten dessen Verurteilung wegen versuchten Mordes in 89 Fällen sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr weitgehend. (AZ: 4 StR 192/22)
Knackpunkt Sicherungsverwahrung
Damit bleibt es beim Urteil lebenslange Haft. Dennoch wird der Fall wieder vor dem Landgericht Kassel landen. Die dortigen Richter hatten damals die besondere Schwere der Schuld festgestellt und den Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung angeordnet. In diesem Punkt sah der Bundesgerichtshof Rechtsfehler. Nun muss eine andere Kammer des Landgerichts Kassel neu verhandeln und entscheiden, ob die Sicherungsverwahrung für den Täter angeordnet wird, wenn er seine Strafe abgesessen hat.
Paranoide Züge festgestellt
Das Landgericht hatte 2021 festgestellt, dass der Autofahrer Menschen gezielt töten und verletzen wollte. Er habe die Tat im Detail geplant, vorbereitet und willkürlich eine Menschenmenge ausgewählt. Die arg- und wehrlosen Opfer hätten keine Chance gehabt, der Attacke auszuweichen. Während des Prozesses vor dem Landgericht hieß es wiederholt, dass es an ein Wunder grenze, dass niemand zu Tode kam. Die Verteidigung hatte in dem Prozess in Kassel für einen milderen Strafrahmen plädiert, da es sich um versuchten und nicht vollendeten Mord handele.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte beim Verurteilten Maurice P. eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, paranoiden und schizoiden Zügen festgestellt. Dennoch sei er voll schuldfähig gewesen, so der Sachverständige damals.
Sendung: hr-iNFO, 17.02.2023, 13.30 Uhr
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