Bundesgerichtshof entscheidet Mordfall Lübcke muss nicht neu verhandelt werden
Der Rechtsextremist Stephan Ernst wurde für den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun hat der BGH entschieden, dass der Fall abgeschlossen ist. Revisionen sind damit vom Tisch.
Der Mordfall Lübcke ist rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag (25.08.2022) die lebenslange Freiheitsstrafe für Stephan Ernst wegen Mordes an dem CDU-Politiker Walter Lübcke, aber auch den Freispruch des zweiten Angeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe.
Am Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) sei nichts zu beanstanden, sagte Jürgen Schäfer, der Vorsitzende Richter am BGH. Die sachlich-rechtliche Überprüfung des Urteils habe keinen Mangel ergeben. Das OLG muss sich also nicht noch einmal mit dem Fall befassen - denn genau das stand im Raum. Es hatte den Rechtsextremisten Stephan Ernst im Januar 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Stephan Ernst kann erst "in fernerer Zukunft" auf Freiheit hoffen
Der Mörder von Lübcke, Stephan Ernst, ist nun rechtskräftig verurteilt. Aufgrund der Schwere seiner Tat sei eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren, die bei lebenslangen Freiheitsstrafen unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird, nicht zu erwarten, sagte Schäfer. Der Richter sprach auch davon, dass Ernst allerdings "in fernerer Zukunft seine Freiheit wiedererlangen" könnte. Dies sei nicht ausgeschlossen, hänge aber von seiner Entwicklung während des Strafvollzugs ab.
Aus Sicht des BGH hat das OLG die Tat von Ernst richtig beurteilt, insbesondere die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe. Lübcke sei an jenem Abend auf seiner Terrasse arg- und somit wehrlos gewesen, er habe keine Chance gehabt. "Das Mittel der politischen Auseinandersetzung ist das Wort, nicht die Gewalt", sagte Richter Schäfer während der rund 45-minütigen Urteilsbegründung. (Az. 3 StR 359/21)
Worte von Lübcke-Witwe "werden in Erinnerung bleiben"
Einige persönliche Worte richtete Schäfer an die Angehörigen von Lübcke. Die bewegenden Worte von Irmgard Braun-Lübcke während der Revisionshauptverhandlung würden in Erinnerung bleiben, so der Richter. Der Wunsch der Familie nach genauerer Aufklärung sei verständlich. Dass dies nicht geschah, habe aber an der konkreten Beweislage gelegen und nicht etwa am Unwillen des OLG.
Vor einem Monat hatte die Witwe gesagt: "Mein Mann hätte noch so gerne gelebt." Die Ermordung ihres Mannes, des Vaters ihrer beiden Söhne, des Großvaters ihrer vier Enkel, gehöre nun zu ihrem Leben, sagte Braun-Lübcke. Die Familie müsse damit umgehen. Das gelinge mal mehr, mal weniger gut, sagte sie. "Mit diesem Mord ist nicht nur sein Leben zerstört worden, sondern auch unsere teilweise."
In einem gemeinsamen Pressestatement nach der Urteilsverkündung bezeichnete die Familie Lübcke das Urteil als schmerzhaft und schwer zu verkraften. Von einem neuen Prozess habe man sich Antworten auf offen gebliebene Fragen erhofft. Walter Lübcke selbst sei mit all seiner Kraft für den Rechtsstaat eingetreten - dazu gehöre auch, das Urteil zu akzeptieren; auch wenn es schwer falle.
Bestätigung auch fürs Urteil über Markus H.
Den Mitangeklagten Markus H., einen Freund von Ernst aus der rechten Szene, hatte das OLG zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen eines Waffendelikts verurteilt - aber nicht wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke, wofür er auch angeklagt war. Er kam im Oktober 2020 frei.
Die Beweiswürdigung des OLG weise auch in diesem Punkt keinen durchgreifenden Rechtsfehler auf, sagte Richter Schäfer. Unter anderem seien am Tatort keine Spuren des Angeklagten gefunden worden. Der BGH hat das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler hin geprüft, aber keine Zeugen gehört und Beweise erhoben.
Die Familie des CDU-Politikers und die Bundesanwaltschaft hatten vor allem den Teilfreispruch für Markus H. moniert. Aus ihrer Sicht spielte der heute 46-Jährige eine zentrale Rolle. Er habe mit Ernst schießen geübt und ihn in seinem Willen zur Tat bestärkt. Die Hinterbliebenen halten ihn sogar für einen direkten Mittäter.
Ernst soll jetzt im U-Ausschuss vernommen werden
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Günter Rudolph teilte nach dem Richterspruch mit: "Auch wenn das Urteil juristisch nun bestätigt wurde, bleiben eine Reihe von offenen Fragen und Widersprüchen bestehen." Die enge Verstrickung zwischen Markus H. und Stephan Ernst ließe den Schluss zu, dass er nicht als Einzeltäter handelte.
Torsten Felstehausen (Linke) bezeichnete es als bitter, dass nun die Rolle von Markus H. nicht erneut betrachtet werden kann. Dies sei nötig gewesen, um dessen Einbindung in die rechte Szene, Waffenhandelsnetzwerke und dessen Beitrag zum Mord an Walter Lübcke beurteilen zu können.
Eva Goldbach (Grüne) hingegen spricht von Erleichterung - darüber, dass sich der Bundesgerichtshof dem Urteil des Oberlandesgerichts angeschlossen hat und Stephan Ernst als Mörder verurteilt bleibt. Im Untersuchungsausschuss zum Mord an Lübcke könne man ihn nun als Zeugen vernehmen. "Wir erhoffen uns von der Vernehmung Erkenntnisse zu den Hintergründen der Tat und über die rechtsextreme Szene in Nordhessen zu erlangen", so Goldbach.
Ernsts Befragung im Untersuchungsausschuss sei Anfang November geplant, sagte der Ausschussvorsitzede Christian Heinz (CDU). Als Termin sei die Sitzung am 4. November ins Auge gefasst worden. "Inwieweit er sich einlässt, werden wir sehen", sagte Heinz. Der Untersuchungsausschuss untersucht die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden in dem Mordfall.
Alle Seiten hatten Revision eingelegt
Außer um den Fall Lübcke ging es in dem Verfahren am BGH noch um einen Angriff auf einen irakischen Asylbewerber. Jemand hatte den Mann Anfang 2016 attackiert und ihm ein Messer in den Rücken gestochen. Die Bundesanwaltschaft hält auch in diesem Fall Stephan Ernst für den Täter, konnte die Gerichte aber nicht überzeugen. Das Opfer trat als Nebenkläger auf. Er legte Revision gegen den Freispruch für Ernst von diesem Vorwurf ein.
Insgesamt hatten alle Seiten Revision gegen das Urteil eingelegt. Stephan Ernst wollte eine Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes erreichen, H. wandte sich gegen seine Verurteilung wegen eines Waffendelikts.
Mit der Bestätigung des Urteils durch den BGH sind die Revisionen vom Tisch.
Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 25.08.2022, 19.30 Uhr
Ende der weiteren Informationen